Brillenfassung reklamieren
Ich habe an einer sog. Gleitsichtstudie "teilgenommen". Bei Nicht-Zufriedenheit gibt es eine 100 % Geld-Zurück-Garantie. Die in diesem Zusammenhang angebotenen Brillenfassungen haben mir allerdings nicht gepasst bzw. nicht gefallen, ich habe daher eine reguläre Fassung gekauft und hierfür natürlich einen Mehrpreis(277 €) bezahlt. Über die Gleitsichtstudie wurden mir 40 € gutgeschrieben. Jetzt stellt sich nach tapferem Tragen der Brille von knapp einer Woche heraus, dass zum einen die Gläser eine Katastrophe sind - ich sehe beim Treppensteigen unscharf, beim Autofahren im re. Aussenspiegel unscharf, im Supermarkt eiere ich an den Regalen vorbei oben scharf unten unscharf, seitlich geht gar nicht, beim Spazierengehen sehe ich 1 - 1 1/2 Meter voraus alles unscharf - zum anderen aber auch die Fassung derart instabil ist, dass die Bügel ständig nachgestellt werden müssen und das ist bei meiner starken Hornhautverkrümung (R -1.25 +4.00 100 1.75 / L. -0.50 +4,50 90 1.75) eine noch größere Beeinträchtigung, weil ich dadurch auch beim Lesen Schwierigkeiten habe, (die Buchstaben stehen nicht mehr auf einer geraden Linie). Ich trage eine rahmenlose Brille von switch it by EBM, Combi 3021 135. Der Optiker nimmt jetzt zwar die Gläser zurück, die Brillenfassung mit dem Hinweis, dass ich diese bei ihm "gekauft" hätte, aber nicht. Muss ich dem Optiker nachweisen, dass er mir eine für mich völlig ungeeignete Fassung verkauft hat und wie kann ich das bewerkstelligen. Ich möchte dort auf keinen Fall andere Gläser/Fassung mehr kaufen, da ich durch die schlechte Beratung in jeder Hinsicht abgeschreckt bin.
5 Antworten
Hallöchen,
der Umgang und die Gewöhnung an Gleitsicht Gläser ist individuell verschieden schwierig.
Ich bin inzwischen von der Gleitsicht Lösung auf zwei Brillen umgestiegen. Die Lesbrille ist aber als Arbeitsplatz Brille ausgelegt. Bedeutet, scharfes Sehen im Umkreis von ca. 1 Meter.
Die Gläser muß er zurück nehmen, wahrscheinlich falsch geschliffen.
Ein instabiles Brillengestell habe ich in den vergangenen 60 Jahren noch nie erlebt. Sie hat aber auch nichts mit der Hornhautverkrümmung zu tun! Du kannst ja mal zu einem anderen Optiker gehen und seine Meinung zu diesem Gestell einholen.
Meiner Meinung nach unterliegt aber auch das Brillengestell einer Gewährleistung!
Grüße
Du hattest mit der Studie einen Vertrag, nachdem bei Nichtgefallen dein Geld erstattet würde. Dieser Vertrag beinhaltet die Gläser und das gelieferte Gestell. Wenn du jetzt aber ein anderes Gestell kaufst, wird das nicht von der Rücknahmegarantie abgedeckt. Diese Kosten (277 Euro) werden dir sicher nicht erstattet. Mir persönlich ist es allerdings rätselhaft, wie man so viel Geld für eine Fassung ausgeben kann, obwohl man noch nicht weiß, ob man mit den Gläsern zurecht kommt. Diese Kritik muss gestattet sein.
Hornhautverkrümmung
das gibt es nur auf der Fuss-Sohle und wird mit Bimsstein behandelt
bitte in Zukunft den Begriff ASTIGMATISMUS verwenden
Hallo kappishe! Du willst doch nicht etwa "einfach so" erwarten, dass alle Nichtoptiker diese optischen Begriffe kennen. Was soll das also? Wir verstehen doch, was der Frager meint, oder meinst Du etwa nicht? Und übrigens - eine Hornhautverkrümmung gibt es auf Fußsohlen eben nicht. Und das sage ich, obwohl ich kein Podologe bin!
Hallo hadda
Einer Gleitsichtbrille solltest du mehr als eine Woche Angewöhnungszeit geben. Dein Astigmatismusvon 4,50dpt bedingt eine starke Umgewöhnung.
Jetzt stellt sich nach tapferem Tragen der Brille von knapp einer Woche heraus, dass zum einen die Gläser eine Katastrophe sind
Naja, sowas ist natürlich sehr unangenehm, aber bei einer Gleitsichtbrille kann bei einer Woche Eingewöhnungszeit nun wirklich nicht die Rede von Tapferkeit sein - sowas dauert bei den meisten Menschen wesentlich länger als eine Woche.
Der Optiker nimmt jetzt zwar die Gläser zurück, die Brillenfassung mit dem Hinweis, dass ich diese bei ihm "gekauft" hätte, aber nicht. Muss ich dem Optiker nachweisen, dass er mir eine für mich völlig ungeeignete Fassung verkauft hat und wie kann ich das bewerkstelligen.
Die Unannehmlichkeiten mit der Brillenfassung stehen ja im Prinzip in keinem Zusammenhang mit dieser Gleitsichtstudie. Wenn Du mit der Fassung unzufrieden bist bzw. diese instabil ist und trotz Nachbesserung durch den Optiker nicht so fixiert werden konnte, daß sie problemlos verwendbar ist, sollte der Mangel reklamiert werden, der Optiker wird diese Reklamation an der Hersteller weitergeben, der entweder nachbessern oder adäquaten Ersatz liefern wird. Wenn Du nun von diesem Optiker keine Brille mehr haben möchtest, solltest Du Dich nochmal in diesem Zusammenhang mit ihm in Verbindung setzen, eventuell ist er so kulant und nimmt die Fassung, mit der Du so unzufrieden bist, zurück ohne auf seinem Recht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu bestehen und erstattet Dir den entsprechenden Betrag.