Brief an Stadtverwaltung wegen unbebautes Grundstück?
Guten Abend :)
ich beschäftigt mich gerade mit einer Hausaufgabe und komme leider nicht weiter ..
Und zwar sollen wir uns einen Zeitungsartikel durchlesen in dem es sich über die Problematik von Bergbauschäden durch den Abbau von Braunkohle im 19. Jahrhundert handelt. Nun sollen wir uns in die Lage einer Person versetzen, die ein Grundstück erworben hat, welches nicht bebaut werden darf und dazu ein Brief an die Stadtverwaltung schreiben der die Enttäuschung über die Situation wiedergibt. Kann mir vielleicht jemand helfen ?
es geht um diesen Artikel https://www.wetterauer-zeitung.de/wetterau/reichelsheim-ort848707/warnung-vor-bergbauschaeden-im-weckesheimer-baugebiet-90651330.html
1 Antwort
Frag doch bitte deinen Lehrer einmal, wie enttäuscht er wohl wäre, wenn er 50.000,- EUR Kredit an die Bank zurück zahlen müsste - für ein Grundstück, dass er nicht nicht bebauen darf.
Denn der Bau-Stopp ändert überhaupt nichts an den Eigentumsverhältnissen.
Das Grundstück einfach zurückgeben funktioniert nicht!
Der Stadt, als Verkäufer des Grundstücks den Schwarzen Peter zuzuschieben und Schadenersatz zu verlangen, gestaltet sich in Bergbau-Regionen als schwierig. Was hingegen als sicher gilt, ist ein langer und kostspieliger Rechtsstreit durch die Instanzen.
Ich weiß nicht, ob dein Lehrer vor diesem Hintergrund bereit wäre der Stadtverwaltung seine Enttäuschung in einem Brief mitzuteilen.
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, weshalb ich auch keine Idee haben, was man da schreiben sollte.
Wesentlich spannender und vor allem realistischer finde ich die Frage, wer bei einem solchen Szenario haftet oder ob der Grundstückskäufer einfach nur Pech gehabt hat und auf dem Schaden sitzenbleibt?
Sollte die Rechtslage zum Thema ggf. auch eine Rolle spielen und vielleicht diskutiert werden bieten die folgenden Bestimmungen im Verwaltungsrecht hierfür die optimale Grundlage.
Der Altbergbau Die ordnungsrechtliche Verantwortung für die Spätfolgen des Bergbaus DAV-Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRWIst zwar nicht ganz das was du dir vorgestellt hast, aber vielleicht auch nicht ganz umsonst.
Vielen Dank für Ihre Mühe! Schönen Tag für Sie