Braucht mein Wohnwagen (BJ 2007) ein funktionierendes Rückfahrlicht für den TüV?
Hallo,
ich habe einen Wohnwagen mit Baujahr 2007 bei dem nun eine TüV-Prüfung ansteht. Ich habe diesen vor 2 Jahren gekauft und entsprechend ist es meine erste Prüfung mit Wohnwagen. Ich habe nun schon sämtliche Tüv-relevante Teile selber erneuert, nur bekomme ich die vorhandene Rückfahrleuchte (wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird) nicht zum leuchten. Nun habe ich gelesen, dass eine Rückfahrleuchte erst für Anhänger ab Bj. 2011 vorgeschrieben ist und ich frage mich, ob die vorhandene Leuchte überhaupt jemals in Betrieb war. Die Angaben die ich dazu gefunden habe sind etwas widersprüchlich, brauche ich nun das Rückfahrlicht oder nicht? Macht es einen Unterschied, ob bauartbedingt ein Licht vorhanden ist welches nicht in Funktion ist oder ob ein solches Licht nicht vorhanden ist?
1 Antwort
Ganz einfach erklärt: was montiert ist muss
A: zulässig sein
B: funktionieren
Sprich: in diesem Zustand kein TÜV