Braucht man als küchenhilfe/spülkraft so einen gesundheitspass/check?

1 Antwort

Da es sicher vorkommt, dass Du auch mal Salat waschen oder schneiden musst, ja.

JEDER, der mit Lebensmitteln arbeitet,  braucht diese Belehrung, die man als "Gesundheitspass" bezeichnet.


sternlequeeny 
Fragesteller
 08.06.2016, 09:56

ich werde als spülkraft eingesetzt da hab ich nix mit lebensmittel zu tun

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Blindi56  08.06.2016, 09:58
@sternlequeeny

Da stand Spülkraft/Küchenhilfe. Außerdem befindest Du Dich ja in der Küche und fasst Geräte an. Es geht da um den Umgang mit Lebensmitteln bei ansteckenden Krankheiten...

Aber wenn Dein AG das nicht verlangt, brauchst Du es wohl auch nicht.

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ratatoesk  08.06.2016, 10:03
@sternlequeeny

Das ist egal,sowie Du in einer Küche bist,brauchst Du den.Wenn es der Arbeitgeber nicht verlangt,Dein Glück.Aber dann würd ich da auch nichts essen.

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sternlequeeny 
Fragesteller
 08.06.2016, 10:04
@Blindi56

die hat was von dem gesundheitspass gesagt das ich den brauche kenn den garnet und wo bekomme ich den her

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ratatoesk  08.06.2016, 10:01

Das da nur noch eine Belehrung verlangt wird,ist mir neu.Danke ,für die Info.

Also darf man auch infektiös sein,hauptsache die Belehrung hat man.Tolle Änderung.

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Blindi56  08.06.2016, 10:43
@ratatoesk


Aus Wikipedia:

"Erforderlich für den beruflichen Umgang mit Lebensmitteln ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes,
dass der Betroffene an einer Belehrung teilgenommen hat. Die Belehrung
beinhaltet Informationen insbesondere über die Tätigkeitsverbote und
Grundsätze der Lebensmittelhygiene.


Ein Gesundheitspass (auch „Rote Karte“ genannt), der bestimmte gesundheitliche Untersuchungen und eine entsprechende Unbedenklichkeit bescheinigt (Gesundheitszeugnis), ist seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 nicht mehr notwendig.


Die Belehrung wird vom Gesundheitsamt oder durch einen vom
Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt. Sie darf vor erstmaliger
Aufnahme einer Tätigkeit nach § 42 Infektionsschutzgesetz nicht älter
als drei Monate sein. Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei Arbeitsaufnahme und im Weiteren alle zwei Jahre belehren. Diese Belehrungen müssen dokumentiert werden."


Man geht davon aus, dass dermaßen erkrankte Menschen amtlich erfasst sind und eh nicht in solchen Berufen arbeiten. ALLE ANDEREN müssen eben diese Belehrung mitmachen. Und im Fall einer Erkrankung dann zu Hause bleiben.


Ich brauchte da, um in einem Kiosk VERPACKTE Lebensmittel und lose Bonbons (mit Handschuhen) verkaufen zu dürfen.



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