Brauch ich eine Tasche, Bauchtasche für den soziussitz auf einem roller der offiziell 25 kmh läuft?

3 Antworten

Es kommt drauf an, was in deiner Betriebserlaubnis steht.

Früher wurde nicht zwischen Mofa und geschwindigkeitsreduziertem Kleinkraftrad unterschieden, es war schlichtweg alles ein Mofa, was bis 25 km/h fuhr. Und diese durften nicht mehr als einen Sitzplatz haben. Erst 2016 wurde das Wort "einsitzig" beim Mofa gestrichen, seit 2013 wird zwischen (damals noch einsitzigen) Mofa und 25km/h-KKR (gedrosselte Roller, Mopeds usw) ohne Begrenzung der Sitzplätze unterschieden.

Wenn dein Fahrzeug noch als Einsitzer eingetragen ist, steht auch in der BE, wie genau es zum Einsitzer umgebaut wurde. In der Regel wurde dafür eine sogenannte "Mofatasche" verbaut, also beispielsweise eine Bauchtasche mit einem Keil o.ä., der verhindert, dass der hintere Teil der Sitzbank genutzt werden kann.

Diese musste dann auch zwingend fest verbaut sein. Hat man sie abgenommen, war das Fahrzeug in dem Moment ein Zweisitzer, die Fahrerlaubnisverordnung hat aber nur einsitzige Fahrzeuge als fahrerlaubnisfrei anerkannt, folglich war das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Inzwischen ist der Straftatbestand nicht mehr erfüllt, da die FeV in §4 grundsätzlich alle Mofas und geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder bis 25 km/h von der Fahrerlaubnispflicht ausnimmt, egal wieviele Sitzplätze sie haben.

Wenn eine Tasche eingetragen ist, du sie aber eigenmächtig entfernst, entspricht dein Fahrzeug nicht mehr der Betriebserlaubnis. Sie erlischt aber nicht, da keiner der drei in §19 Abs 2 StVZO genannten Punkte erfüllt ist: Änderung der Fahrzeugart liegt nicht vor, da 25km/h-KKR und 45 km/h-KKR beide in die niedrigste Kategorie L1e (KKR bis 45 km/h) fallen, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern liegt beim Rückbau in den Serienzustand nicht vor, Änderung von Abgaswerten natürlich auch nicht.

Wenn das Fzg nicht der BE entspricht, ist eine Mängelkarte die Folge samt Aufforderung zum Rückbau und Kontrolle durch TÜV, oder bei offensichtlichen Dingen teilweise auch durch die Polizei.

Unabhängig davon erhältst du natürlich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn das Ding 45 km/h statt 25 fährt.

Wer sagt denn so was? Hoffentlich nicht Dein Fahrlehrer? Sonst solltest den wegen versuchter Volksverdummung anzeigen! :-)

Schau Dich mal um... an welchem Moped, Bike ist denn der Sozius-Sitz abgedeckt? Das gibt es zwar bei verschiedenen Bikes als Zub aber Pflicht...? Ne

migebuff  27.02.2021, 08:06

Der Gesetzgeber sagte das, bis 2013. Wenn er ein Fahrzeug hat, das nach alter Rechtslage gedrosselt ist, hat er eine Sitzbankabdeckung in der Betriebserlaubnis stehen. Dafür wurde in der Regel eine Tasche mit Plastikkeil fest montiert, d.h. von unten an die Sitzbank geschraubt.

Beispiel: https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/steht-in-diesen-papieren-dass-der-roller-auf-25-gedrosselt-ist/0_original.jpg?v=1549899131000

Man sieht sowas nur nicht, weil die grundsätzlich jeder abgebaut hat, ohne zu wissen, dass das damals als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet wurde.

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Nein, aber du brauchst viel Zeit, Geld und Nerven, wenn du mit dem Ding erwischt wirst. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt.