Brauch ich Angst um einen Drogentest?
Hallo,
Ich muss im Laufe des Jahres (bis Juli ungefähr) meine erstuntersuchung für die altenpflegehelfer Ausbildung machen. Das Ding ist das ich gerade ein fsj mache und immer auf Seminare fahre und wir dort meistens mehrere rauchen. Ich fahr am 13.5 an die ostsee für eine Woche und da rauchen wir halt auch. Ich habe letzte Woche (18- 19.4) 3 geraucht, aber das aufgeteilt unter 4-5 Leuten, ich hab Mindestens 15 mal gezogen und ich überlege ob ich meine Untersuchung in 2 Wochen machen sollte weil wenn ich im mai rauche muss ich noch länger warten und das möchte ich nicht sonst bin ich viel zu spät dran. Ich habe Angst das noch was da ist, aber möchte es auch hinter mir haben. Wird bei der erstuntersuchung Blut abgenommen falls ja werden die da auf Drogen schauen? Viele meiner Freundinnen wo ihre Ausbildung in Medizin machen hatten die Untersuchung auch und bei denen wurde nicht Blut abgenommen. Was soll ich denken? (Bin 15, aber am 1.5 halt 16, 1,62cm groß und wiege ca. 47kg) wenn man 16 ist haben die Ärzte doch eigentlich Schweigepflicht?! BITTE ANTWORTEN, brauche wirklich dringend Hilfe.
Danke
1 Antwort
Also zunächst einmal hast Du mit der Schweigepflicht bedingt recht. Das bedeutet aber, dass die Ärzte wenn sie etwas wissen vielleicht Deinem Arbeitgeber nicht sagen, dass Du Drogen genommen hast, aber sie könnten in solch einem Fall Deinem Arbeitgeber davon abraten Dich einzustellen. Das würde dann nicht unter die Schweigepflicht fallen.
Drogenkonsum kann theoretisch auch später dazu führen, dass Du Deinen Hob nicht mehr ausüben darfst. Vor allem in medizinischen Berufen.
Ob sie einen Drogentest machen wollen oder nicht, wird Dir keiner sagen können, denn soweit ich weiss gibt es da keine gesetzliche Vorschrift.
Sie müssen es Dir zwar vorher sagen und Du kannst einen solchen Test verweigern, aber dass kann ebenso dazu führen, dass Du nicht genommen wirst.
Denn wer sollte einen solchen Test verweigern, wenn er nichts zu verbergen hat. ;)
Das Attest wurde vom gleichen Arzt gemacht?
Wenn nicht, dann wäre ich mir nicht so sicher, dass die Ärzte zu denen Du musst, nicht nochmal alles durchchecken wollen.
Ich habe mein Attest schon bekommen wo steht: „ Es wird festgestellt, dass o.g Patientin aus medizinischer Sicht zur Ausübung des Berufes altenpflegehelferin geeignet ist. Es liegen keine Anzeichen vor, dass die Patientin wegen eines körperlichen Gebrechens, noch wegen einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte noch wegen einer sucht zur Ausübung des artiges ..... unfähig oder ungeeignet ist.“
ich kiffe auch nicht regelmäßig d.h ein oder zweimal in zwei Monaten ungefähr.