Booking.com schriftlicher Kontakt - Flugabteilung?
Guten Tag,
leider kämpfe ich seit über einen Jahr einen nicht angetreten Flug zu stornieren und in diesem Zuge die mir rechtliche zustehende Steuern u. Gebühren dieses Fluges zurück zu holen - gebucht über Booking.com
Doch leider ist jegliche schriftliche Kontaktaufnahme zu Booking.com vergebens. Ständig wird man an die Telefonnummer weitergeleitet. Auch bei Kontaktaufnahme über das Online-Formular bekommt man nur eine Antwort mit Verweis an die Telefonnummer oder man solle über das Online-Formular eine Nachricht schreiben, damit es an die zuständige Abteilung geschickt wird - ergibt Sinn, komme ja vom Kontaktformular...
Des weiteren sind die Mitarbeiter am Telefon sowieso wirklich nur schwer verständlich und nicht Kompetent - es werden andere Kosten genannt als Online einsehbar und es wird von Bearbeitungsgebühren gesprochen (welche sowieso nicht zulässig sind bei Rückerstattungen von Steuern und Gebühren von Flügen) die gleich der Rückerstattung der Steuern und Gebühren seien sollen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen u.o. Erfahrungen?
Vielen Dank euch!
2 Antworten
Hi,
zunächst mal - egal über welche Plattform du deinen Flug buchst, der Beförderungsvertrag besteht in der Regel zwischen dir und der Airline. Hast du über Booking auch gezahlt, so war Booking in diesem Falle lediglich Treuhänder des Geldes. Gleiches gilt bei einer Erstattung - Booking ist auch dann nur Treuhänder und erst in einer Zahlungsverpflichtung, sobald sie selbst das entsprechende Geld erhalten haben.
Auch darf Booking.com ein Serviceentgelt für die Bearbeitung verlangen, sofern das deren Entgelttabelle entsprechend auch ausweist. Ob das Entgelt nun gleich hoch, wie Steuern und Gebühren ist... kann sein, muss nicht. Ist es eine Billigairline gewesen würde ich es als wahrscheinlich erachten, dass dem so sein könnte.
Was allerdings Aufgabe von Booking.com wäre, ist die Geltendmachung bei der Airline. Ich würde hierzu die Forderung schriftlich auf dem Postweg anmahnen und ein Stellungnahme zu fordern.
Wie gesagt, ist es eine Billigairline gewesen, ist zu überlegen, ob es das ganze überhaupt wert sein wird. Sind dir denn die Höhe der Steuern und Gebühren für dein Ticket bekannt?
LG, Chris
Hallo, ist schon eine Weile her, aber ich habe hier noch einen allgemeinen Tipp. Ich hatte ein ähnliches Problem mit Opodo, hatte 4 LH-Flüge nach Spanien gebucht, die wollten mir mein Geld absolutl nicht erstatten, von LH bekam ich die Info, Opodo wäre zuständig. Schlußendlich habe ich ihnen einen internationalen Mahnbescheid geschickt (Firmensitz in Madrid), daraufhin erstatteten sie mir den Flugpreis innerhalb einer Woche. Allerdings habe ich das nicht akzeptiert - die zusätzlichen Kosten, Verzugskosten, Kosten für das Mahnverfahren - habe ich auch noch eingefordert und innerhalb einer weiteren Woche erhalten.
Wende dich direkt an die Airline, die ist dein Vertragspartner.
Hey Chris,
erst einmal vielen lieben Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.
Also meines Wissen nach ist es nicht rechtens Bearbeitungsgebühren oder Stornierungsgebühren in diesem Falle zu verlangen, so weist auch die Verbraucher Zentrale im Musterschreiben darauf hin - siehe Absatz 4
“… Im Übrigen darf eine Fluggesellschaft nach dem Urteil des EuGH vom 06.07.2017, Az.: C 290/16, keine pauschale Bearbeitungsgebühr für eine Flugstornierung berechnen und muss zudem sämtliche für Steuern und Gebühren anfallenden Kosten genau ausweisen. Das gilt auch für Vermittlungsportale (dazu auch BGH, Urteil vom 21.04.2009; Az.: XI ZR 78/08). … „
Und ja, mir sind die Steuern und Gebühren bekannt, da diese auch verpflichtend auszuweisen sind beim Endkunden - bei Ansicht in der Preisübersicht im Booking.com Online-Portal
Mir bleibt wohl nichts anderes übrig es auf dem postalischen Wege zu versuchen.
Vielen Dank für deine Hilfe!
Liebe Grüße, Otto