Bolt Bußgeld?

1 Antwort

Wo E-Scooter NICHT geparkt werden dürfen:

  • Fußgängerzonen: Das Parken ist hier verboten, es sei denn, die Fußgängerzone ist ausdrücklich für E-Scooter freigegeben. 
  • Grünanlagen oder Grünstreifen: Dies ist aus Brandgefahr durch den Akku verboten. 
  • Hauseingänge, schmale Gehwege oder der Bushaltestellen: Diese Bereiche sind tabu, um Behinderungen zu vermeiden. 
  • Rote Bereiche mit Fahrverbotszeichen (No-Go-Areas): Das Parken ist hier nicht erlaubt. 
  • Halteverbotszonen:
  • E-Scooter dürfen nicht in Bereichen abgestellt werden, die als Halteverbotszone ausgewiesen sind, unabhängig davon, ob diese zeitlich begrenzt sind oder nicht. 

Dann legt der Verleiher noch einiges zum Parken fest.