Blitzerfoto noch gültig?

1 Antwort

Hi jein.

Die Ordnungswidrigkeit mit der überhöhten Geschwindigkeit wäre nach 3 Monaten verjährt.

Die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis aber erst nach 3 Jahren.

Sollte man also irgendwie drauf kommen, dass Du ohne Fahrerlaubnis unterwegs warst, könnte man Dich noch dafür belangen.