Blauen Brief vor oder nach der Zeugniskonferenz (NRW)?

1 Antwort

Natürlich vorher, wenn vielleicht noch etwas zu retten ist. Kannst dich also entspannt zurück lehnen. Es sei denn, du hattest in dem Fach bereits zum Halbjahreszeugnis eine 5.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I

§ 7 (4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend vom Halbjahreszeugnis nicht mehr ausreichen, gilt  § 50 Absatz 4 Schulgesetz  NRW. Die Eltern werden spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin schriftlich benachrichtigt.
ShiroJinx 
Fragesteller
 09.06.2023, 19:46

Ich hatte in Französisch eine 5 auf dem Halbjahreszeugnis ! Bekomme ich aber mit der 3 im Hauptfach PhysikInformatik ausgeglichen ! Kriege ich trotzdem noch einen Brief?

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Schachpapa  09.06.2023, 19:54
@ShiroJinx

Wenn im gleichen Fach erneut die 5 droht, wird nicht nochmal benachrichtigt. Dann war das Halbjahreszeugnis die Warnung.

Wenn Französisch deine zweite Fremdsprache ist, musst du mit der ersten FS oder mit Mathe oder Deutsch ausgleichen . (§ 27 APO SI)

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