Bis welches Alter dürfen Eltern das Handy vom Kind kontrollieren?
4 Antworten
Ich würde behaupten, solange die Fürsorgepflicht besteht und die endet am 18.Geburtstag.
Aber dürfen und machen sind natürlich zwei Paar Schuhe.
Hier sind §§ 1626 und 1631 BGB maßgebend. Die elterliche Sorge ist immer im Verhältnis zum Entwicklungsstand des Kindes zu sehen. Eine generelle Kommunikationsüberwachung (lesen der Chats, abhören sprachnachrichten) halte ich für unzulässig. Allerdings halte ich bis zum 18. Lebensjahr eine Prüfung von Zahlungsverkehr und datenvolumen für zulässig, da sich hier besondere Auffälligkeiten wie ergeben können (Abo-Fallen o.ä.)
Ich würde es bis 12 ab und zu kontrollieren ,ich glaub aber bis 14 wäre eher angebracht
Das liegt alleine am ermessen der Eltern
Ein Gesetz dafür gibt e nicht