Bifaziales Balkonkraftwerk zulässig?
Ist ein Balkonkraftwerk mit 2000 Watt (+600 Qatt bifazial) in Deutschland zulässig?
2 Antworten
Von der Sache mit dem "bifazialen" hast Du im möglichen Peak nur etwas, wenn zum optimalen Einstrahlungsmoment von oben auch gleichzeitig von hinten möglicht viel direkt gespiegeltes Licht käme.
Also hänge es nicht an die große Glocke sondern melde Dein Micro-PV mit 600 Watt Wechselrichter ganz einfach als "Balkonkraftwerk" mit max. 2000 Watt PV-Generatorenleistung an.
Selbst wenn Du laut Datenblatt der PV-Generatoren nun tatsächlich "in der Theorie" bifazial 2000 + 600 WP Generatorleistung installiert hättest, so kämen dise Leistungen in der Praxis beim Peak echt so gut wie nie auch wirklich raus.
Achte nur peinlichst darauf, weder die zulässige ISC-Inputlast (DC Ampere) Deines Microinverters zu überschreiten, und bei der Eingangsspannung (Leerlauf / VOC) ebenfalls genügend Puffer für kalte Wintertage mit scharfen Minusgraden einkalkuliert zu haben.
Gerne, und weiterhin gute Ernte mit Deinem ansonsten vollkommen legitimen 600W Microinverter. ;-)
Die Bundesnetzagentur ist schon froh, wenn Du es überhaupt anmeldest.
Melde die 2000Wp an und gut ist. Mehr als 800 Watt speist Dein WR ohnehin nicht ein.
Wow, vielen Dank für die ausführliche Antwort!