Betäubungsmittel verstoß?

3 Antworten

Eine Haftstrafe kommt u.U. dann in Betracht, wenn Du keine familiären Anbindungen hast, keinen Job, keinen festen Wohnsitz, nicht kooperativ bist und keine gute Sozialprognose erstellt werden kann.

An Deiner Stelle würde ich beim zuständigen Gericht wegen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers vorstellig werden, falls Du Dir einen Rechtsbeistand finanziell nicht leisten kannst.

Hi, das wird auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen.

Falls Du schon eine einschlägige Bewährung am Laufen hast, wird diese widerrufen werden. Dann gibts Zwangsurlaub in der Pension Gitterblick.

Was war denn in den 21 Fällen, die anscheinend nicht mehr 'offen' sind?

Wie schafft man es, 26 mal mit Drogen erwischt zu werden mit 16 Jahren (mich durchsuchen die nie)?

Werfen die dir nur Besitz oder Handel vor?