Besteht nach 10 Jahren Schule Berufsschulpflicht?

8 Antworten

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§ 64: Beginn der Schulpflicht

(1) Alle Kinder, die bis zum 30.Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

(2) Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.

§ 65: Dauer der Schulpflicht

(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.

(2) Die Schulbehörde kann vor Ablauf der Schulpflicht feststellen, dass die bisherige Ausbildung von Schulpflichtigen im Sekundarbereich II einen weiteren Schulbesuch entbehrlich macht. Mit der Feststellung endet die Schulpflicht.

(3) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen.

Meine Mutter ist Ausbilderin und sie hat es mir mal erklärt: bis zum 18. Lebensjahr musst du etwas machen. Wenn du nicht schon arbeitest (was relativ selten der Fall ist) musst du in irgendeiner Art und Weise eine Bildungseinrichtunge besuchen. Das heißt entweder Real- oder Berufsschule, Gymnasium oder Hauptschule, Berufsbildende Maßnahmen vom Arbeitsamt oder Berufsvorbereitendes Jahr. Eines davon muss erfüllt sein und glaub mir: diese aufgezwungenen Maßnahmen willst du nicht.

gn0x30 
Fragesteller
 13.07.2012, 20:05

Ich war jetzt 1 Jahr lang in der Berufsschule ohne ausbildung beschäftigt und das heißt wenn ich wieder keine Ausbildung finde muss ich das Jahr wieder in die Berufsschule?

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Du bist nur dann Berufsschulpflichtig, wenn Du eine Ausbildung absolvieren möchtest. Keine Ausbildung ---> Keine Berufsschule

KarlSchub  13.07.2012, 19:55

richtig!

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gn0x30 
Fragesteller
 13.07.2012, 19:58
@KarlSchub

Na das ist doch mal eine Ansage ;) Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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clubschalker  13.07.2012, 19:59
@KarlSchub

erstmal nachforschen bevor man sowas sagt. gilt nur mit einem mittleren schulabschluss!

du hast hier scheinbar noch keine mittlere reife erlangt wenn ich das richtig verstehe? somit bist du laut gesetz noch berufsschulpflichtig

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gn0x30 
Fragesteller
 13.07.2012, 20:04
@clubschalker

Nein habe ich nicht. Aber soweit ich weiß ist man ja nach abschluss der Mittleren Reife nicht mehr berufsschulpflichtig. Aber wenn ich die Schule solange besuche wie andere Schüler um die Mittlere Reife zu bekommen bin ich doch auch nicht mehr Berufsschulpflichtig?

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werdnichkomisch  13.07.2012, 20:10
@clubschalker

Ich kenne Menschen, die sind weit über 30 und haben keine Mittlere Reife... Muss ich die jetzt alle zur Schule schicken?

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gn0x30 
Fragesteller
 13.07.2012, 20:12
@werdnichkomisch

Also willst du mir sagen das ich nicht mehr Berufsschulpflichtig bin oder? Sorry verstehe deine Antwort nicht ganz

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Bis zum 18. Lebensjahr musst du eine Schule besuchen soweit ich weiß, entweder machst du Abi oder du gehst auf eine Berufsschule :D

nein du musst nur deine shculpflicht erfüllen danach kannst du machen was du willst eigentlich