Ersetzt der Abitur-Fernlehrgang die Berufsschulpflicht?

3 Antworten

(4) 1Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden

1.

bei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische Abschlussprüfungen dienen,

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Das gilt aber nur für die Zeit in der tatsächlich Vollzeitlehrgänge stattfinden - das wird bei einem Fernlehrgang kompakt zusammengefasst (an Wochenden oder auf einzelne Wochen zusammengefasst) - wenn nichts stattfindet musst Du zur Berufsschule

Wie meinst du das mit zusammengefasst? Der Lehrgang läuft dauerhaft also vollzeitig bis ich die staatliche Externenprüfung schreibe. Der Fernlehrgang wird nicht in einzelne Vollzeitlehrgänge aufgesplittet.

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@Treyy357

Fernlehrgang !!!!

also lernst Du zu Hause - Präsenz in einer Schule nicht notwendig

ergo! Berufsschulpflicht

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@frodobeutlin100

Da steht aber nirgendswo,dass man sich während der Teilnahme an einem Vollzeitlehrgang in einer Schule befinden muss.

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@Treyy357

einfach mal nachdenken .. warum wird man von der Berufsschulspflicht befreit ... richtig! .. weil man woanders sein muss ...

im Übrigern machen andere solche Lehrgänge neben dem Vollzeitjob .. dann wirst Du doch auch zur Berufsschule gehen können ...

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@frodobeutlin100

Es geht glaub ich nicht um den Ort der Weiterbildung,sondern dass man sich alternativ vollzeitig durch einen Lehrgang weiterbildet. Ob man den Lehrgang zu Hause macht oder direkt an der Berufsförderungseinrichtung ist denke ich egal. Und wenn nötig kann man ja auch den Lernfortschritt usw. bescheinigen und der Schulbehörde vorlegen.

Natürlich mag es viele Leute geben die diese Lehrgänge neben dem Beruf machen. Allerdings gibt es auch Leute die den Lehrgang vollzeitig machen,sprich der Lehrgang ist Hauptbeschäftigung und währendessen wird nicht gearbeitet. Da werden dann viele Stunden in den Abitur-Lehrgang investiert und es bleibt keine Zeit mehr für eine Ausbildung.

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@frodobeutlin100

Wieso sollte ich auch zur Berufsschule gehen wenn ich damit beschäftigt bin mich auf mein Abi vozubereiten.Ich habe überhaupt keine Zeit dafür.Ich strebe ein Studium an keine Ausbildung.Außerdem denke ich schon dass mit Vollzeitlehrgang auch die ILS Lehrgänge gemeint sind,ich wollte nur nochmal sicher gehen und hier nachfragen.

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@Treyy357

das ist aber kein Grund nicht zur Berufsschule zu gehen

und warum besuchst du nicht ein ganz normales Gymansium ...?

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@frodobeutlin100

Nun ja mit Berufsschule kommt dann noch der Betrieb dazu bei dem man arbeiten muss. Es ist nicht so dass ich zu faul zum arbeiten wäre,es würde sogar Vorteile bringen durch das Geld. Aber ich weiss nicht ob ich es zeitlich packen würde neben dem Lehrgang noch zu arbeiten. Schließlich möchte ich auch noch ein Leben haben und nicht 5 Jahre für mein Abi brauchen.

Das normale Gymnasium möchte ich viel mehr aus persönlichen Gründen nicht mehr besuchen. Das Schulsystem hat mich wegen vieler Faktoren,sorry wenn ich dass so sage,einfach nurnoch angekotzt. Ich möchte mich lieber eigenständig auf das Abi vorbereiten. Beispielsweise interessiere ich mich sehr für Geschichte.Auf der normalen Schule kratzt man die Themen meist nur oberflächlich an. Beim Fernlehrgang kriegt man auch mal 5 Hefte zu einem bestimmten Thema und behandelt alles sehr ausführlich.Durch das individuelle lernen behalte ich viel mehr von dem was ich lerne und kaue nicht nur alles schnell durch,schreib auf Druck ständig Tests und vergesse danach alles wieder wie auf normalen Schulen üblich.

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Fernstudium ist kein Vollzeitlehrgang

Was ist dann mit Vollzeitlehrgang gemeint? Mir wäre kein Vollzeitlehrgang hier in Deutschland bekannt,die einen auf staatlich anerkannte Schulabschlüsse vorbereiten.

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@Treyy357

Du kannst auf eine anerkannte Privatschule gehen.

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@Novos

Beim BayEUG (Art.36 Erfüllung der Schulpflicht (1) 1.) steht,dass die Schulpflicht durch Vollzeitlehrgänge an staatlich anerkannten Berufsförderungseinrichtungen erfüllt wird. Die ILS ist eine staatlich anerkannte Berufsförderungseinrichtung. Da steht nichts von Privatschule. Außerdem bezeichnet man den Besuch einer Privatschule nicht als Lehrgang. Die Kurse beim ILS allerdings schon.

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@Treyy357

Aber Vollzeitlehrgänge sind "Präsenzlehrgänge" und keine Fernlehrgänge. Das bedeutet Du hast einen Lehrer und einen Stundenplan und ein Klassenraum in dem unterrichtet wird.

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@Novos

Also da steht nichts von Präsenz,lediglich dass es vollzeitig sein muss sprich dass man sich mehrere Stunden täglich damit beschäftigt und es als Haupttätigkeit macht. Kann ich nicht irgendwie den Lernfortschritt dokumentieren als Beweis? Und wie gesagt,seit wann bezeichnet man Privatschulen als Berufsförderungseinrichtungen? Wenn dann schon Ersatz bzw. Ergänzungsschule.

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Nein.

Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, die das 12. Schulbesuchsjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich grundsätzlich an der Berufsschule, zu deren Sprengel der gewöhnliche Aufenthaltsort zählt, anmelden (BayEUG Art. 42(3)).

https://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfobost/regelungen_zur_schulpflicht_in_bayern-1.pdf

Ja ok dann melde ich mich bei der Berufsschule an,weise nach dass ich einen Abitur-Vollzeitlehrgang besuche und kann mich befreien lassen oder

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