Berufschulplicht?

1 Antwort

In Bayern endet die Berufsschulpflicht grundsätzlich mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

Wenn du vorher eine Ausbildung abschließt mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Ansonsten kann nach frühestens 11 Schulbesuchsjahren (oder eben 2 Schuljahren auf der Berufsschule, z.B. in JoA-Klassen oder BVJ) bei der Schulleitung die Befreiung von der Berufsschulpflicht beantragt werden.

Auch in anderen Bundesländern wird man dich dazu ermuntern, eine Ausbildung zu beginnen. Die Chancen, einen Platz zu finden, waren noch nie so gut wie heute. Und bis Ende des Schuljahrs, in dem du 18 wirst, bist du auch in den meisten anderen Bundesländern schulpflichtig.