Beschlagnahmtes grow Equipment?

4 Antworten

Das waren Tatmittel, die in jedem Fall eingezogen wurden (sprich enteignet) und anschließend vernichtet worden sein dürften.

Im Verfahren wurde sicherlich die ersatzlose Vernichtung veranlasst.

Das wird erst mal eingelagert bis die Verhandlung abgeschlossen ist. Erst wenn der Richter festgestellt hat, dass Du die Sachen nicht besitzen bzw. benutzen durftest und auch alle Fristen für Widerspruch abgelaufen sind, dann werden die Sachen vernichtet.

Manche "normale Gegenstände" die normalerweise einen "nicht kriminellen Zweck" erfüllen wie Computer, Autos, diverse Werkzeuge, können die wenn die einen hohen Wert haben versteigert werden.

"Blumenlampen" gehören aber nicht dazu. Da würde die Versteigerung mehr Kosten verursachen als die Geld rein bringen und es ist zu befürchten, dass der nächste "Blumenmann" damit wieder was illegales anstellt.

Denke sowas wird vernichtet