Berufsschulpflicht mit 21?
Hallo Zusammen,
ich Stelle mir folgende Frage: ich habe die Ausbildung nach Eintritt meines 22. Lebensjahr begonnen. Nun habe ich gelesen, dass man nach Eintritt des 21. Lebensjahr nur noch Berufsschulberechtig ist. Heißt dies, dass ich statt zur Schule zur gehen, einfach im Betrieb arbeiten gehen kann? Müsste dies vorher mit der Schule abgesprochen werden, Falls dies so wäre?
4 Antworten
Wenn du nicht mehr zur Berufsschule gehst, bestehst du die Ausbildung nicht.
Der schulische Teil ist fester Bestandteil der Ausbildung.
Dass du - wegen deinem Alter - jetzt nicht mehr berufschulpflichtig bist, bedeutet nur, dass du nicht verpflichtet bist, eine Ausbildung zu machen.
Wenn du lieber als Influencer oder als Model oder als Straßenfeger tätig sein möchtest - ohne Ausbildung - dann kann kein Gesetz dir das verbieten.
Das beantwortet jetzt nicht direkt die Frage, ist aber ein wichtiger Punkt: Ohne das Theoriewissen aus der Schule schaffst du die Abschlussprüfung nicht. Der Betrieb kann das nicht vermitteln. Das ist im Endeffekt für den Abschluss wesentlich wichtiger als die Praxis im Betrieb.
Du musst trotzdem zur Schule gehen. Das sieht deine Ausbildung vor. Du verwechselst da glaub was.
Berufsschulpflicht ergibt sich aus deinem Ausbildungsvertrag.