Berufschulplicht überbrücken?
Hey, Ich bin 16 Jahre alt und gehe derzeit auf eine Privatschule, auf der es mir aber absolut nicht gefällt und höre da bis zum Wintersemester auf, ich bin aber noch Berufsschulpflichtig und muss das halbe Jahr überbrücken (habe mich schon auf einem Gymnasium beworben und hab dort meinen Platz zum nächsten Schuljahr). Da ich kein BEJ oder BVJ machen kann, da ich bereits Mittlere Reife hab und ich lieber Vollzeit arbeiten würde (also 40/Woche) als ein FSJ zu machen, kommt die Frage auf ob ich das überhaupt kann. Also arbeiten um dass zu überbrücken
2 Antworten
Warum sollte das nicht gehen? Wenn du Arbeit findest die für dein Alter geeignet ist, dann auf jeden Fall. Die Arbeit sollte so sein, dass die Jugendschutzgesetze eingehalten werden. Also keine Schichten und dergleichen. Das weißt du aber, oder nicht? Dann drück ich dir mal die Daumen, dass du etwas passendes findest, für den Übergang.
Hallo RussianKaro,
so einfach wie Rudnik das darstellt ist die Rechtslage leider nicht. Die Berufsschulpflicht ist ausgehend von Deinen geschilderten persönlichen Voraussetzungen bindend und wird nicht erfüllt durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung. In BW gilt für die Schulpflicht normalerweise: mind. 9 Jahre Erfüllung der Regelschulpflicht plus 3 Jahre Berufsschulpflicht (letztere kann auch durch den Besuch einer einjährigen Vollzeitberufsschule z.B. 1-jährige Berufsfachschule, BEJ, BVJ usw. erfüllt werden). Ansonsten endet die Berufsschulpflicht auch mit Vollendung des 18. Lebensjahres sofern kein Berufsausbildungsverhältnis besteht oder eines eingegegangen wird. In Deinem Fall sehe ich als Überbrückungsmöglichkeit bis zum Gymnasium eigentlich nur ein FSJ, FÖJ, BFD oder freiwilligen Wehrdienst. Denn in diesen Fällen "ruht die Berufsschulpflicht" für die Zeit der abgeleisteten Maßnahme, siehe hierzu: "§ 80 SchG – Ruhen der Berufsschulpflicht" (Satz 5 und 6).