Beleidigung im Straßenverkehr mit Zeugen?

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Anzeige wegen Nötigung, Zeugen helfen immer weiter.

Oft gibts dann Geldstrafe und Fahrverbot für den Verursacher, auch wenn das Tatbestandmerkmal der Nötigung nicht einschlägig ist.

Da geht man als Fahrer zur nächsten Polizeistation und erstattet eine Anzeige. Die Zeugen können gleich mitgehen, dann machen die auch ihre Aussage. Das gibt dann sowohl gegen den anderen Fahrer als auch gegen seinen Sohn ein Strafverfahren und die Gerichte reagieren erfahrungsgemäß recht empfindlich auf solches Verhalten im Straßenverkehr. Mit Bußgeld geht das nicht mehr ab. Irgendwelche Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein, die Aussage des Fahrer reicht schon für eine Verurteilung, wenn sie glaubwürtig ist. Aber umso besser, wenn auch noch Zeugen das ganze bestätigen.

Der Fahrer muss mit einem mehrmonatigen Fahrverbot und einer vierstelligen Geldstrafe rechnen, wobei ihm sicherlich erschwerend sein schlechtes Vorbild angelastet wird und beim Sohn kommts aufs Alter an. Das könnte nach Jugendstrafrecht einige Dutzend Sozialstunden "Strafarbeit" geben. Erwachsene müssen für einen Stinkefinger mit um die 3000,- Geldstrafe rechnen.