Beleidigung im Straßenverkehr mit Zeugen?
Moin,
Eben ist mein Vater auf der linken Spur gefahren, als ein Auto uns den weg abgeschnitten hat... mein Vater Lichthupe gegeben. Der Fahrer hat anschließen den „Scheibenwischer“ gemacht. Sein Sohn neben ihm den „Stinkefinger“ gezeigt.
Da wir als Familie im auto waren und jeder von uns das gesehen hat, haben wir Zeugen.
Wie geht man jetzt am besten vor?
Und kann man da dem Bußgeldkatalog wirklich vertrauen/nachgehen oder müssen da bestimmte Kriterien erfüllt sein?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Anzeige wegen Nötigung, Zeugen helfen immer weiter.
Oft gibts dann Geldstrafe und Fahrverbot für den Verursacher, auch wenn das Tatbestandmerkmal der Nötigung nicht einschlägig ist.
Da geht man als Fahrer zur nächsten Polizeistation und erstattet eine Anzeige. Die Zeugen können gleich mitgehen, dann machen die auch ihre Aussage. Das gibt dann sowohl gegen den anderen Fahrer als auch gegen seinen Sohn ein Strafverfahren und die Gerichte reagieren erfahrungsgemäß recht empfindlich auf solches Verhalten im Straßenverkehr. Mit Bußgeld geht das nicht mehr ab. Irgendwelche Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein, die Aussage des Fahrer reicht schon für eine Verurteilung, wenn sie glaubwürtig ist. Aber umso besser, wenn auch noch Zeugen das ganze bestätigen.
Der Fahrer muss mit einem mehrmonatigen Fahrverbot und einer vierstelligen Geldstrafe rechnen, wobei ihm sicherlich erschwerend sein schlechtes Vorbild angelastet wird und beim Sohn kommts aufs Alter an. Das könnte nach Jugendstrafrecht einige Dutzend Sozialstunden "Strafarbeit" geben. Erwachsene müssen für einen Stinkefinger mit um die 3000,- Geldstrafe rechnen.