Bekommt man wenn man einen Jagdschein wenn*?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hm, wenn ich mir deinen NIck so ansehe, hoffe ich eigentlich, daß du den Jagtschein nicht kriegst.

Aber jetzt mal ernsthafter: Weswegen wurdest du denn angezeigt? Einmal im Halteverbot parken ist sicher kein Hinderungsgrund. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß man bei dir eine komplette Sicherheitsüberprüfung durchführen sollte. Das heißt, relevant dürfte nur sein, was im Führungszeugnis steht. Und da stehen ja nur Straftaten drin, wenn du zu mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden sein solltest. Vielleicht mußt du auch noch versichern, daß zur Zeit kein Ermittlungsverfahren gegen dich läuft (das genaue Prozedere kenne ich nicht). Dann hängt es natürlich davon ab, ob die Anzeige schon fallen gelassen wurde oder ob das Verfahren einfach nur noch aussteht.

Also allein die Tatsache, daß du einmal angezeigt worden bist, ist sicher kein Hinderungsgrund.

jagdschein ist kein grund, um nicht verurteilt zu werden, wenn man mist gebaut hat.

wenn du allerdings meinst, behämmert zu sein, kann das durchaus strafbefreiend sein - vorausgesetzt, es ist psychologisch festgestellt und die entsprechenden papiere liegen vor.

Bevor Dir der Jagdschein nach einer bestandenen Prüfung erteilt wird, wird ein qualifiziertes Führungszeugnis eingeholt. Wenn es dort Auffällgikeiten gibt - das muss nicht unbedingt eine rechtskräftige Verurteilung sein - wird Dir u.U. die Erteilung verweigert.

Insgesamt ist Dein Fragenspektrum bemerkenswert, einige Deiner Antworten darauf auch.

Wenn Du Dich für Jagd und Natur begeistern kannst, bereit bist, das umfangreiche Wissen inklusive aller Rechtsvorschriften anzueignen, das Du für den JS und damit auch für eine Waffenerlaubnis benötigst, ist es gut. Wenn Du Dich aber nicht damit ausführlich beschäftigst und die strengen Regeln (das gilt auch für den Straßenverkehr) einhältst, dann wird das nichts mit dem JS. Das wäre dann auch gut so.

Deine Bemerkungen Richtung Schwarzwild sind auch grenzwertig, darüber würde ich noch mal nachdenken, nicht zuletzt unter ethischen Aspekten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jäger. Gesundheitswesen. Hundeführer

Das mit dem Gericht steht ja nicht im polizeilchen Führungszeugnis, ist also kein Grund, sich Sorgen zu machen. Nur Verurteilungen in Strafprozessen stehen da drin.

Policehunter 
Fragesteller
 02.01.2015, 14:08

Also vielen Dank für deine Antwort!

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Das kommt darauf an, weshalb Du angezeigt wurdest und ob die Untere Jagdbehörde von der Anzeige erfährt. Es kann durchaus sein, dass man bei der Unteren Jagdbehörde Deine Zuverlässigkeit anzweifelt und Dir deshalb der Jagdschein versagt wird. Die Behörde hat da einen gewissen Ermessensspielraum. Erst bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen hat die Behörde keinen Ermessensspielraum mehr und muss den Jagdschein versagen.

Policehunter 
Fragesteller
 02.01.2015, 14:24

Genau hab es auch rausgefunden richtig!

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