Bekomme ich Geld?
Ich habe ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt nun habe ich bedenken daß überhaupt Unterstützung bekomme.
Ich bin Mutter und habe ein Kind
Vor 5 Jahren ist mein Vater gestorben und er hat mir Geld geerbt ,die genaue Summe werde ich nicht sagen aber in etwa120 000.
Ich habe die Jahre keine Leistungen bezogen vom Ämter, habe alles alleine bezahlt. Ich habe auch für ein Moment gearbeitet . Aber ich habe irgendwie Angst jetzt das mir nichts mehr zusteht. Das Geld ist jetzt aufgebraucht. Ich weiß ihr werdet jetzt sagen wie kann sowas nur passieren, aber es geht schnell da ich auch meine Krankenkasse alleine bezahlt habe und Miete , Kindergarten und dazu kam noch zwei Operation ( gesundheitlich) usw usw.
Was meint ihr wie wird das Jobcenter sich entscheiden?
9 Antworten
Das Jobcenter wird sicher nachfragen wovon ihr bisher gelebt habt, dass musst Du dann wahrheitsgemäß beantworten und sicher auch in Kopie belegen.
Wenn Du aber nicht viel mehr als den genannten Betrag geerbt hast und auch den Beitrag für Kranken - und Pflegeversicherung selber gezahlt hast, inkl. Miete usw. dann hast Du deine / eure Bedürftigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt.
Erfüllst Du die sonstigen Voraussetzungen, dann sehe ich keinen Grund, weshalb dein Antrag nicht bewilligt werden sollte.
Im Endeffekt kommt es aber darauf an, was ihr im Monat der Antragstellung noch hattet bzw.habt, aber euch steht auch ein Schonvermögen zu, müsst also nicht alles aufbrauchen, gibst Du im Internet einmal ALG - 2 Schonvermögen ein, da kannst Du es genau nachlesen.
Wie das Jobcenter entscheiden wird, kann hier niemand voraussagen.
Wenn Du kein Vermögen mehr besitzt und grundsätzlich Anspruch auf ALG 2 hast, dann sollte der Antrag auch bewilligt werden.
Du hättest eher einen Antrag stellen sollen, da man bis voraussichtlich Ende 2022 bis zu 60.000 € an Vermögen besitzen darf und dennoch ALG 2 bekommen kann.
Wenn man das auf den Monat umrechnet, hast Du 2000 € im Monat benötigt. Wenn da noch die Krankenkasse dazukommt, warst Du nicht verschwenderisch, das liegt völlig im Rahmen.
Letztendlich geht es aber bei dem Antrag gar nicht darum, was Du irgendwann früher mal für Geld gehabt hast, sondern was Du jetzt hast.
Es ist nachvollziehbar, daß Du das Geld nicht irgendwie an die Seite geschafft hast, also hast Du Anspruch auf Hartz IV.
Ja wenn die den Kontostand überprüfen dann ist es sicher fraglich. Dann werden die sagen: Das Du das Geld erst mal verbrauchen solltest. Danach dann nochmals ein Antrag stellen. So läuft das. Im Sparstrumpf wäre das sicher nicht aufgefallen.
Das JC entscheidet nach der jetzigen finanziellen Situation und nicht nach dem Erbe von vor 5 Jahren.
Da du dieses verbraucht hast, hast du ja kein Vermögen mehr!