Beibehaltungsantrag

3 Antworten

Nein. Das stimmt nicht. Die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung ist dauerhaft.

Ulmusglabra 
Fragesteller
 22.10.2019, 10:07

Was stimmt nicht? Bitte präziser ausdrücken

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sumi79  22.10.2019, 11:15
@Ulmusglabra
Nun zu meiner Frage: Stimmt es, dass die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft auf 2 Jahre befristet ist und man diese alle 2 Jahre neu beantragen muss?
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Ulmusglabra 
Fragesteller
 22.10.2019, 11:23
@sumi79

Danke Dir, weißt Du, was das dann mit dieser Frist auf sich hat?

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sumi79  22.10.2019, 11:26
@Ulmusglabra

Ich kann diese Frist in keiner Weise mit der Angelegenheit in Verbindung bringen.

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DerCaveman  23.10.2019, 04:22
@sumi79

Dann springe ich mal ein 😉

Die Beibehaltungsgenehmigung selbst hat eine Gueltigkeitsdauer von 2 Jahren ab Ausstellung der Urkunde. Wird die auslaendische Staatsangehoerigkeit innerhalb dieser 2 Jahre erworben, bleibt die deutsche Staatsangehoerigkeit bestehen (natuerlich unbefristet). Erhaelt man die auslaendische Staatsangehoerigkeit aber erst nach Ablauf der 2 Jahre, geht die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren weil die Beibehaltungsgenehmigung dann nicht mehr gueltig ist.

Hiervor kann man sich schuetzen, indem man rechtzeitig vor Ablauf der 2 Jahre eine sog. "Anschlussurkunde" beantragt und diese dann auch vor Erhalt der auslaendischen Staatsangehoerigkeit erhaelt.

Wichtig ist, dass beide Urkunden (Beibehaltungsgenehmigung und Anschlussurkunde) erst ab dem Moment der tatsaechlichen Uebergabe und nicht bereits ab Ausstellung wirksam sind. Ist man beim Erhalt der auslaendischen Staatsangehoerigkeit also nicht im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung oder Anschlussurkunde, geht die deutsche Staatsangehoerigkeit auch dann verloren, wenn eine Urkunde zwar bereits ausgestellt wurde aber noch nicht beim Inhaber zugegangen ist.

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Ja, das ist richtig.

DerCaveman  22.10.2019, 01:29

Es ist zwar richtig, dass die Gueltigkeitsdauer einer Beibehaltungsgenehmigung auf 2 Jahre befristet ist, nicht aber auch der Beibehalt der deutschen Staatsangehoerigkeit nach dem Erwerb einer auslaendischen Staaatangehoerigkeit mit zuvor erhaltener Beibehaltungsgenehmigung.

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DerCaveman  22.10.2019, 02:07
@mondfaenger

Dort steht aber genau das, was ich geschrieben habe. Von einer "befristeten deutschen Staatsangehoerigkeit" steht da hingegen gar nichts und eine solche gibt es auch gar nicht.

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Wenn du nicht vor dem Jahr 1973 geboren wurdest, duerftest du die philippinische Staatsangehoerigkeit bereits besitzen, weil deine Mutter sie zum Zeitpunkt deiner Geburt besessen hat. In dem Fall brauchst du natuerlich keine Beibehaltungsgenehmigung weil du die philippinische Staatsangehoerigkeit ja nicht beantragen wirst sondern bereits besitzt. Fuer deine deutsche Staatsangehoerigkeit waere dies unschaedlich.

Anders waere es nur, wenn deine Mutter nicht nur ihre eigene philippinische Staatsangehoerigkeit aufgegeben haette (anscheinend hat sie dies ja getan), sondern auch fuer dich und deinen Bruder die Entlassung aus dieser veranlasst haette. In dem Fall muesstet ihr die philippinische Staatsangehoerigkeit tatsaechlich beantragen und zum Schutz eurer deutschen Staatsangehoerigkeit auch jeweils eine Beibehaltungsgenehmigung.

Eine einmal erteilte Beibehaltungsgenehmigung muss nicht erneuert werden. Ob ihr die aber wirklich erhalten werdet? Das muss schon gut begruendet werden.

Ulmusglabra 
Fragesteller
 22.10.2019, 01:30

Vielen Dank für die Antwort.Wir besitzen die philippinsche Staatsangehörigkeit nicht, da unsere Geburten in Deutschland bei den philippinischen Behörden nicht gemeldet worden sind. Würde ich doch die philippinische Staatsbürgerschaft inne haben, hätte ich doch auch ein Ausweisdokument, das dies bestätigt. .

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DerCaveman  22.10.2019, 01:37
@Ulmusglabra

Das bedeutet nicht, dass ihr die philippinische Staatsangehoerigkeit nicht besitzt. Es bedeutet nur, das dies bei den zustaendigen Behoerden bislang nicht registriert wurde.

Ich weiss allerdings nicht, ob es ein Hoechstalter fuer die nachtraegliche Registrierung der Auslandsgeburt zum Schutze der durch Geburt erworbenen philippinischen Staatsangehoerigkeit gibt. Das wird man euch aber bei der philippinischen Botschaft sagen koennen.

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Ulmusglabra 
Fragesteller
 22.10.2019, 02:17
@DerCaveman

Ja, von den Zigaretten komme ich auch schlecht weg... :) Das in unserem Fall das Abstammungsprinzip bzw. Abstammungsrecht Anwendung findet und wir von diesem Gebrauch nehmen können, wissen wir bereits. Können wir bei der nachträglichen Registrierung auch wirklich auf die Beibehaltungsgenhemigung verzichten? Nicht, dass wir dann staatenlos sind! Darf ich Sie fragen, woher Ihr Wissen stammt?

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DerCaveman  22.10.2019, 02:28
@Ulmusglabra

Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im StAG § 25. Dort steht: "Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt ..."

Die behoerdliche Feststellung einer bereits vorhandene Staatsangehoerigkeit it aber kein Erwerb der Staatsangehoerigkeit. Die hat man dann ja schon vorher besessen. Fuer die blosse Registrierung bei den zustaendigen auslaendischen Behoerden ist eine Beibehaltungsgenehmigung somit natuerlich nicht erforderlich.

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DerCaveman  22.10.2019, 02:40
@Ulmusglabra
Nicht, dass wir dann staatenlos sind!

Das ist sowieso voellig ausgeschlossen. Selbst wenn man als Deutscher eine auslaendische Staatsangehoerigkeit beantragt, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein, verliert man die deutsche Staatsangehoerigkeit erst in dem Moment, in dem man die auslaendische erhaelt. Ein Deutscher kann niemals staatenlos werden.

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