Bei Schulfest verkaufen?

2 Antworten

Nein, braucht ihr nicht. Ein Kriterium ist:

  • die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein

Das ist in dem Fall nicht gegeben, weil es eine einmalige Geschichte ist.

Normal brauchst man eine Gewerbeerlaubnis und natürlich auch die Erfüllung der Anforderungen, die die Lebensmittelüberwachung vorgibt. (Und das ist einiges.)

Eigentlich sollte das Ordnungsamt eurer Stadt genaueres sagen können.