Bei Auszug streichen trotz Schimmel?

11 Antworten

Denecke kann man man mittlerweile eine Positivbewertung geben, ohne die Antwort überhaupt gelesen zu haben, so zutreffend sind sie jedes Mal. Grundsätzlich ist Schimmel erst einmal kein Grund für eine fristlose Kündigung. Es kann also nur fristgerecht gekündigt werden, so lange der Verursacher des Schimmels nicht fest steht. Ohne Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung geht auch nichts. Dem Vermieter muss erst einmal Gelegenheit gegeben werden die Ursache zu finden und den Mangel zu beheben. Ist jedoch der Mieter durch fehlerhafte Lüftung und unzureichende Beheizung oder sonstiges Wohnverhalten daran schuld oder mit schuld, so muss der Mieter für die Sanierung aufkommen. Zudem ist die Schönheitsreparaturverpflichtung im Mietvertrag nicht an ein Vorhandensein von Schimmel gebunden. Beides sind zwei verschiedene Dinge, die auch separat in Rechnung gestellt werden können. Schimmel wird schon durch durch Verhaltensweisen wie ständige Kipplüftung, viele Pflanzen in der Wohnung oder keine Lüftung der Küche nach dem Kochen begünstigt. etc. I.d.R. wird ein Gutachter hinzuzuziehen sein, der die Ursache feststellen kann. Schimmel einfach überstreichen ohne diesen zu sanieren ist jedoch ein horrender Fehler und dies sollte in jedem Fall unterlassen werden.

GALLARIAOY  01.10.2009, 11:55

NEIN! Wenn DU Schimmel in der Wohnung hast, hängt dies meistem mit dem Bau zu sammen, für das der Vermieter verantwortlich ist. Wir hoffen, dass DU auf Grund des Schimmels eine Mietkürzung vorgenommen hast, zu der DU berechtigt bist, wenn eindeutig Bauschäden. GALLARIAOY

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wenn er das macht ist das eigentlich eine sache für das umweltamt weil schimmel ist ja etwas was behandelt und beseitigt werden muss theoretisch könntest du den vermieter verklagen wenn er neue mieter sucht würde nicht streichen und mit dem vermieter reden oder gleich umweltamt weil schimmel wird schlimmer ich habe ein gästehaus und da war das in einem zimmer ma und wir haben es niht gleich gemerkt weil das nicht genutzt wurde und das wurde immer größer deswegen ist es nicht gut wenn man egal wie klein es gerade noch ist es ignoriert

Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt ist als erstes der Vermieter zu informieren. Daraufhin sollte vom Vermieter aus die Ursache ermittelt werden. Hier kann man aber im Vorfeld selbst aktiv werden und sich ein Gutachten erstellen lassen. Wenn der Schimmel nicht gemeldet wird kann es sein, dass der Mieter für die Schäden zur Verantwortung gezogen wird.

Sollte sich herausstellen, dass der Schimmelschaden NICHT auf Grund eines Bauschadens entstanden ist, muss der Mieter den Schimmel sanieren lassen. Bei einem Bauschaden geht diese Pflicht natürlich auf den Vermieter über. Mehr Infos vielleicht hier: www.schimmelberatung-hannover.de

Was das Streichen generell betrifft, sollten alle Infos im Mietvertrag stehen.

Lt. den neuesten Gesetzen bist Du nicht mehr verpflichtet die Wohnung zu streichen. Noch dazu wenn Schimmel da ist, würde ich mich auch auf keine Diskussion mit dem Vermieter einlassen

Das bekommen nur Spezialisten weg. Ich hoffe Du Mietminderung zurückbehalten.