Balkonkraftwerk als haushaltsnahe Dienstleistung absetzten?
Ich habe im Internet Quellen gefunden, nach denen die Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerks als "haushaltsnahe Dienstleistung" absetzbar seien.
Leider habe ich keine "offizielle" Quelle gefunden, die das bestätigt.
Weiß jemand, ob dies tatsächlich so ist? Am besten wäre natürlich, wenn jemand noch eine passende Quelle dazu hätte.
Danke für eure Antworten.
1 Antwort
Weiß jemand, ob dies tatsächlich so ist?
Ich weiß, dass das nicht so ist. Bei § 35a EStG sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nur die ausgewiesenen Arbeitsleistungen begünstigt. Materialkosten sind davon ausgenommen, § 35a Abs. 5 S. 2 EStG.
Die Kosten für die Installation durch einen Monteur selber ist also absetzbar. Die gesamten Materialkosten des Balkonkraftwerkes und damit das Kraftwerk selbst sind jedoch nicht begünstigt.
So wie du es schreibst, klingt es für mich auch logisch. In den offiziellen Auflistungen habe ich auch keinerlei Anhaltspunkte gefunden.
Danke für deine Bestätigung!
Ich nicht. Nach der Arbeitshilfe zur ertragssteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaik Anlagen des Landesamtes für Steuern und Finanzen Sachsen vom 16.03.2023 wird nach Tz. 2.8.2 (Beispiel) die Steuerermäßigung für die Errichtung der PV Anlage zu gewähren.
Dem Anzug nach 35a würde ich vollends widersprechen