Bach/Fluss Stauen

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Hej,

@Kuput hat völlig recht. Ihr dürft den Bach nicht anstauen. Das ist gesetzlich verboten (Wasserrecht, Fischereirecht).

Das weiterhin abfließende Wasser könnte das angrenzende Land vernässen oder sich einen neuen Weg hindurch bahnen (das dauert allerdings lange), was beides dem Eigentümer nicht gefallen wird, zudem kann es durch das angestaute Wasser oberhalb zu Problemen bei den Anliegern/Nachbarn kommen.

Für die Fische und die kleinen wirbellosen Tierchen, die in dem Bach leben, bedeutet das, dass sie dort nicht mehr bachaufwärts wandern können, wohin sie aber vielleicht müssten, um einen geeigneten Laichplatz oder ausreichend Nahrung zu finden. Tiere, die oberhalb der Stelle am oder im Bachgrund leben, würden allmählich von Sand oder Schlamm zugedeckt, da sie meist nicht fliehen können, und dann verenden.

Lasst es also bitte lieber sein.

LG

j aaber das is ehr so ein kleines bächlein mit ca.1,50m breite und der gehört uns privat weil früher hatten wir eine mühle und da wurde das wasser genutzt.der bach is nur ne ableitung und früher wurde da auch der staudamm auf und zu gemacht dass es weiter oder durch unser bächlein fliest und heute läufts eben durch beide.

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wir haben ein wasserrecht für diesen bach da wir bis vor 30 jahren eine mühle führten.

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