BAB Nachzahlung ALG2 gekürzt?
Hallo,
mein Partner ist in Ausbildung und bekommt BAB. Sein Vater musste ihm zusätzlich Unterhalt zahlen, obwohl er das rein rechnerisch nicht konnte. Das haben die nach einem halben Jahr auch festgestellt und haben das Geld zurück gezahlt. Jz hat uns das Amt deshalb das ALG2 gekürzt. Meine Frage: dürfen die das einfach so? Wir haben ein gemeinsames Kind und wohnen zusammen.
Das BAB + Unterhalt waren 197€. Die 197€ werden immer noch gezahlt. Hätten die nicht von vorn herein den Unterhalt mit berechnen müssen und nicht nur das BAB? Ja die hatten dazu alle Unterlagen da.
Ich hoffe, dass man es irgendwie verstehen kann.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
2 Antworten
Wenn euer Bedarf anhand des anrechenbaren Einkommens gezahlt wurde und es dann im Leistungsbezug eine Nachzahlung ( zusätzliches Einkommen ) gibt, dann wird diese natürlich entsprechend mindernd auf euren Bedarf angerechnet.
Grundsätzlich darf und muß das Amt sicherlich Einkommen auf Eure Leistungen anrechnen. In aller Regel auf Zuflußbasis = Einkommen werden (rückwirkend) auf den Leistungsmonat angerechnet, in welchem sie auf dem Girokonto eingehen.
Hätten die nicht von vorn herein den Unterhalt mit berechnen müssen
Wenn er bereits vom Vater gezahlt wurde - Ja. Wurde dies vom Jobcenter übersehen?
Ich kann anhand Deiner Beschreibung nicht genau nachvollziehen, um was es geht.