Autoverkauf?
Hallo 😊 ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Und zwar habe ich für meinen Eltern vor paar Jahren einen Auto finanziert ( war dumm von mir, leider zu spät nachgedacht) jetzt besteht kein Kontakt mehr zu meinen Eltern und ich möchte das Auto verkaufen, aber das auto läuft auf meinen vater. Wie soll bzw kann ich vorgehen? Ich kann ja das Auto nicht selber abmelden. Ich habe zu meinen Vater kein Kontakt wie gesagt.
Danke euch schon mal im voraus
Wer steht im Kaufvertrag?
Ich stehe im Kaufvertrag
4 Antworten
Da hast Du Pech gehabt. Du kannst das Auto nicht verkaufen, wenn ursprünglich dahingehend nichts Schriftliches zwischen Euch vereinbart wurde. So sieht es jetzt aus als hättest Du es Deinem Vater geschenkt.
Wenn es dir möglich ist belasse es dabei.
Du wirst nur neue Wunden aufreißen.
Es sei denn beide Parteien haben "Lust" auf eine Wiedervereinigung.
Wäre doch vielleicht eine Chance, oder?
Wer den Fahrzeugbrief hat kann das Auto verkaufen, also wo ist der Brief? Ich hoffe du hast wenigstens einen ordentlichen Vertrag gemacht bzgl. Autofinanzierung...
Wenn das Auto auf deinen Vater zugelassen ist, dann bist du leider nicht der rechtliche Besitzer oder Halter, selbst wenn du die Finanzierung übernommen hast. Das macht es natürlich schwieriger, das Auto zu verkaufen oder abzumelden.
Du kannst es über einen Mittelsmann (gemeinsamer Bekannter oder Familienmitglied) versuchen, der Kontakt zu deinem Vater hat und vermitteln kann.
Ansonsten bleibt nur noch der Weg über einen Anwalt.
Ergänzung:
Lies doch bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/
https://www.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/
https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/
Besitzer oder Halter sind hier völlig irrelevant.
Eigentümer ist derjenige der im Kaufvertrag steht, nicht derjenige, der in den Fahrzeugpapieren steht.