Automat auf LKW?

2 Antworten

§ 14 Abs. 3 Satz 1 GewO sagt:

"Wer die Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten."

Da du dein Gewerbe wahrscheinlich von zuhause aus betreiben willst, musst du beim Gewerbeamt deiner Stadt "Aufstellung von Warenautomaten für Getränke, Snacks und ..." anmelden.

Mindestens ein Kleingewerbe, lol.... lass dich am besten von einem Anwalt beraten.