Auto privatverkauf?

1 Antwort

Moin,

das was vertraglich vereinbart im Privatverkauf wurde gilt. Nur Gewerbliche Autoverkäufer müssen 1 Jahr Gewähleistung geben.

Lampen die nach 1,5 Jahren nicht funktionieren? Wenn die Winterräder beim Verkauf nicht montiert waren, ist das Sache des Käufers.

Liegt keine Arglist / Täuschung beim Verkauf vor, können keine Regressansprüche gelten gemacht werden.

Wenn Autoclubmitgliedschaft vorhanden, mal dort ggf. nachfragen.

MfG