Auto?

3 Antworten

Wenn er auch noch schuld hat zahlt zunächst die Versicherung, wird sich aber nen ordentlichen Teil vom Halter zurück holen...war es unverschuldet wird man zumindest eine teilschuld bekommen...ausserdem wird es je nach Zustand des Fahrzeugs eine Geldstrafe geben

Die Versicherung wird bei einem Unfall der aufgrund eines technischen Mangels entsteht, den Halter in Regress nehmen. Zudem wird es je nachdem wie lange der TÜV überzogen ist noch ne Strafe geben.

Also für das Opfer eines Unfalles, gehen wir mal daovn aus, dass das Opfer unschuldiug ist, ist es von keinerlei Relevanz. Hauptsache, das Fahrzeug ist überhaupt versichert!

Die Versicherung muss selbst wenn der Führer des Fahrzeuges gegen seine Obliegenheiten verstieß für den Fremdschaden einstehen. Es kann sein, dass je nach dem zumindest ein Teilbetrag vom Verursacher rückgefordert wird.

Das hängt natürlich davon ab, ob der unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Prüfstelle passiert ist, wie lange die letzte HU her ist, und ob dann ggf. teschnische Mängel am Fahrzeug den Unfall verursacht oder begünstigt haben.