Ausstellungsstücke gekauft wie gesehen?

3 Antworten

Hab ich trotzdem die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen?

Nein.

Der Verkäufer bessert nach, das ist die korrekte Vorgehensweise.

BrunoundHolly 
Fragesteller
 22.07.2018, 14:52

bin aber doch deutlich hinters Licht geführt worden, gell?

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Golfgottheit  22.07.2018, 14:54
@BrunoundHolly

Nein. Du hast ein Ausstellungsstück erworben und dafür zu viel bezahlt. Den Preis hast Du akzeptiert. Das ist Dein Problem. Nicht das des Verkäufers.

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Jetzt noch rückgängig machen? Mit dem Hinbringen des Sofas hast du dich bereit erklärt, das Sofa nachbessern zu lassen.

Ob nicht auch arglistige Täuschung dahintersteht (was zu beweisen wäre), wegen der Ausstellungszeit an sich (falsche Angaben), ist daher nun nicht mehr wichtig.

Ein Nachbessern des Sofas finde ich jetzt aber in Ordnung, vielleicht bekommst du sogar ein wesentlich besseres Material zurück.

Bei Billigprodukten sollte man eben auch keine Ansprüche hinsichtlich Qualität stellen. Offentsichtlich ist dieses Sofa ausgelegt, nach 3- 5 Jahren durchzusitzen und Mängel zu zeigen.

BrunoundHolly 
Fragesteller
 22.07.2018, 16:43

sofa ist bis zur 31.woche noch bei mir. Soll es aber schon Anfang der 31. hinbringen obwohl das neue erst in der 34. woche kommt. Versteh das mal einer.

Für mich ist es mit 830€ kein Billigprodukt, auch wenn es aus einem Möbelabholmarkt stammt.

Vielen Dank Deine Meinung

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Elizabeth2  22.07.2018, 18:17
@BrunoundHolly

Ach so, du bekommst jetzt echt ein neues. Das habe ich überlesen. Also ist das ein Umtausch. Okay. Das andere liegt ein bißchen an dir. Du hast wahrscheinlich dich zu schnell auf all das , was die von dir erwarten "Ja" gesagt.

Unser Sofa war einiges teurer, und wir haben uns vorher ausführlich informiert, was "innen drinnen" ist, was draußen ist, usw. Haben probegesessen, verglichen usw.usw. Ein Sofa ist nun mal eine viel genutzte Sitzgelegenheit und alles was da "falsch" ist, geht langfristig auf den Rücken. Da ist uns im Vorfeld viel Mühe bei der Suche wirklich viel wert.

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der Händler hat dich mächtig übers Ohr gehauen! Du hättest beim Kauf stutzig werden müssen als man beim Ausstellungsstück den Neupreis verlangte. Ich denke nicht das du jetzt vom Kauf zurück treten kannst.

BrunoundHolly 
Fragesteller
 22.07.2018, 14:50

vielen Dank Biberchen. War meine eigene Dummheit. Wird mir mit Sicherheit nicht wieder passieren.

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