Ausbildung Prüfungsergebnisse?

1 Antwort

Wenn es eine mündliche Prüfung gibt, ist mit dem Ablegen der Prüfung das Ausbildungsverhältnis beendet. Dann bekommst du deine Bescheinigung SOFORT.

Bestehst du nicht, MUSS der Betrieb dir nach einem halben Jahr noch einmal die Prüfung gewährleisten. Also auch die Gebühr bezahlen. Verlässt du den Betrieb trotzdem, musst du die Wiederholung selbst bezahlen.