Ausländisches Kennzeichen?

2 Antworten

Gemäß § 1 | Nr. 1 KraftStG unterliegt das Halten von inlandischen Fahrzeugen auf Offentlichen Straßen der Kfz-Steuer.

Ausnahmen sind im § 3 KraftStG benannt.
unter anderem muss man keine steuern zahlen für:

ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;

Bei deinem Fahrzeug würde es sich um ein Fahrzeug handeln, das den regelmäßigen Standort in Deutschland begründet.

wenn du das machen sollest würdest du dich meines Wissensstandes nach, nach § 370 AO strafbar machen.

Geht legal nicht, das Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn es länger als 6 Monate in Deutschland ist.

Klar kann man das machen, darf sich dabei dann halt nicht erwischen lassen.

ColinHappy 
Fragesteller
 06.06.2022, 17:53

Dachte ich mir schon. Dachte da gibt es was in Richtung; Besitzer schreibt ein Nutzungsrecht oder sowas ähnliches

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ColinHappy 
Fragesteller
 06.06.2022, 17:57

Also das Auto gehört ja nicht mir. Auf dem Papier. Gehört ja meiner Schwiegermutter weiterhin. Ich fahre es nur. Das ist doch legal.

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OhMiaMiaJa  06.06.2022, 22:48
@ColinHappy

Wie gesagt, wenn das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland, also mehr als 6 Monate, ist muss es auch dort angemeldet sein.

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