Ausbildungsvertrag beibehalten?

2 Antworten

Ausbildungsverträge müssen vom Auszubildenden (ggfs. auch dessen Erziehungsberechtigten) und dem Ausbildenden unterschrieben werden.

Dann werden alle Ausfertigungen an die zuständige Kammer geschickt.
Von dort kommen die Ausfertigungen nach Bearbeitung dann zurück. Und erst durch die Bearbeitung der Kammer ist der Ausbildungsvertrag gültig. Davor ist er schwebend unwirksam, da die Kammer bei inhaltlichen Fehlern den Vertrag durchaus ablehnen kann. (Passiert nur extrem selten.)

Jutta116 
Fragesteller
 30.04.2024, 10:20

Ich bin von dem Ausbildenden mitgeteilt, dass ich mein Exemplar erst am Ausbildungsbeginn ausgehändigt wird, vorher nicht möglich. Ist das normal?

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Dann, wenn das Unternehmen unterschrieben hat.

Jutta116 
Fragesteller
 30.04.2024, 12:06

Der Ausbildende teilt mit, dass ich alle Exemplare zurückschicken sollte, und mein Exemplar erst am ersten Tag der Ausbildung bekommen darf. Ist das normal?

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