Ausbildungen im Rettungsdienst?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unter 18. Jahren kann man im Rettungsdienst eigentlich nicht tätig werden und auch keine rettungsdienstliche Ausbildung absolvieren. Die Arbeit im Rettungsdienst, ist schlichtweg mit den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Gesetze, unter anderem auch mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), für Minderjährige unvereinbar.

Es gibt folgende rettungsdienstliche Qualifikationen:

1.) Rettungshelfer. Dieser ist landesrechtlich geregelt und hat in den meisten Bundesländern einen zeitlichen Umfang von insgesamt 320 Stunden. Die Qualifikation, ist in der Regel auf eigene Kosten zu erwerben. Wird im Bereich des qualifizierten Krankentransportes als Assistenzperson des Rettungssanitäters und zugleich auch als Fahrer des Krankentransportwagens (KTW) eingesetzt. Ein Einsatz in der Notfallrettung, findet nicht statt.

2.) Rettungssanitäter. Absolviert bundesweit insgesamt mindestens 520 Stunden an Ausbildung, in der Regel ebenfalls auf eigene Kosten. Kommt im Bereich der Notfallrettung als zweite Person, d.h. als Assistenzperson des medizinisch verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW) zum Einsatz und betreut im qualifizierten Krankentransport eigenständig Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die jedoch aufgrund ihres Zustandes eine medizinisch- fachliche Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen auf Krankentransportwagen. Der Einsatz auf Rettungswagen, bedarf neben der Qualifikation jedoch auch noch einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 für Kraftfahrzeuge bis 7.500 Kg zulässiger Gesamtmasse, da heutige moderne Rettungswagen 3.500 Kg zulässige Gesamtmasse, welche die Klasse B abdeckt, überschreiten. Auch die Fahrerlaubnis, muss man i.d.R. auf eigene Kosten erwerben.

3.) Rettungsassistent. Wird seit dem 01.01.2015 nicht mehr neu ausgebildet!, sei aber der Vollständigkeit halber aufgeführt. Hatte eine insgesamt zweijährige Berufsausbildung und vor dem Notfallsanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im deutschen Rettungsdienst.

4.) Notfallsanitäter. Dreijährige Berufsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV) mit abschließender, zehnteiliger staatlicher Prüfung. Stellt aktuell die einzige anerkannte Berufsausbildung im deutschen Rettungsdienst dar. Das NotSanG selber, beinhaltet zwar kein Mindestalter, jedoch stehen wie eingangs erwähnt das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere Gesetze der Ausbildung Minderjähriger im Wege. Ganz wenige Rettungsdienste, vergeben jedoch auch Ausbildungsplätze an Minderjährige, was rechtlich gesehen zweifelhaft ist. Hinzu kommt, dass die Ausbildung mit bundesweit durchschnittlich zehn Bewerbungen pro freien Ausbildungsplatz dermaßen begehrt ist, dass freie Ausbildungsplätze vielerorts bevorzugt an Rettungssanitäter mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 und mit ein- bis zwei Jahren Berufserfahrung im Rettungsdienst vergeben werden.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Merlinkhr 
Fragesteller
 23.09.2023, 14:26

wenn man z.B Rettungssanitäter werden will hat man ja dann trotzdem keine Ausbildung ist das schlimm? Und was kann man in der Zeit bis zum 18. Lebensjahr machen?

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Rollerfreake  23.09.2023, 15:13
@Merlinkhr

Das ist richtig. Nach der aktuellen Rechtslage, stellt der Rettungssanitäter keine anerkannte Berufsausbildung im rechtlichen Sinne dar. Er befähigt aber zur Ausübung der oben aufgeführten Tätigkeiten-/ Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes. Man kann also "ganz normal" damit arbeiten und sein Geld verdienen. Dennoch ist es in manchen Fällen ein rechtlicher Nachteil, wenn es keine anerkannte Berufsausbildung ist. In der Regel verlangen die Arbeitgeber aber auch, dass man nach einer gewissen Berufserfahrung dann noch die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter absolviert. Dies ist zwar keine gesetzliche Pflicht aber in der Regel die Erwartung. In der Zeit bis zur Volljährigkeit, bleibt eine andere Ausbildung zu absolvieren, ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) in artverwandten Bereichen zu machen oder aber sich im Ehrenamt zu engagieren (das ist jedoch eigentlich gedacht, es in der Freizeit neben einem Beruf zu machen). Ab dem 16. Lebensjahr, kann man aktives ehrenamtliches Mitglied in einer Bereitschaft werden. Dort erhält man als grundlegende Basis zunächst einen aktuellen erste Hilfe Kurs und anschließend eine organisationsintern geregelte, sanitätsdienstliche Ausbildung (Dauer ein- bis zwei Wochen). Damit, sichert man ehrenamtlich Veranstaltungen ab und leistet bei medizinischen Notfällen erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Mfg

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Merlinkhr 
Fragesteller
 23.09.2023, 15:15
@Rollerfreake

Vielen Dank das mit dem Ehrenamt werde ich mir mal genauer angucken👍🏼

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wenn du willst - wärst schon längst bei ASB - DRK - MHD im Jugendbereich aktiv !

Hole das nach - da lehrt man euch das Basiswissen und wendet es an bei größeren Veranstaltungen !

Leony2000  23.09.2023, 17:14

Das ist ja schön und gut, aber für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter nicht relevant.

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Leony2000  23.09.2023, 18:59
@kuestenflueger

Die besten Chancen auf einen Ausbildungsplatz hat man mit Rettungssanitäter Qualifikation und Führerscheinklasse C1 ohne dies ist es sehr schwer einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ob man vorher mal in einer Bereitschaft war oder nicht ist irrelevant.

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