Ausbildung bei der Polizei mit einer Jugendstrafe vor 10 Jahren?

1 Antwort

Einer Körperverletzung ist nicht unerheblich. Du kannst davon ausgehen das Du abgelehnt wirst. Denn wenn mann als Jugendlicher mit 2 Jahren "belohnt" wird ist das scgon heftig. Auch wenn Du Dich, so hoffe ich, geändert hast wäre es eine Farce das Du mich dann massgegeln könntest und Personen dann wegen solche Straftaten verhften müssstest die solche Dinge wie Du gemacht haben..... Also Nein, das wird nichts.