Ausbildung?

3 Antworten

Das Berichtsheft wird nur oberflächlich geprüft. Wenn dort nur ein paar wenige Unterschriften fehlen, wird das kein Problem sein.

Wenn sich dein Betrieb weigert, die Berichte zu unterschreiben, wende dich an die Kammer.

Anson12  19.06.2023, 11:42

Da, wo ich mein Berichtsheft abgeben musste, werden wegen eine Kleinigkeit nicht zur Prüfung angemeldet. Da interessieren die Prüfer nicht, was man für Probleme im Betrieb hat.

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General229man  19.06.2023, 11:46
Das Berichtsheft wird nur oberflächlich geprüft. Wenn dort nur ein paar wenige Unterschriften fehlen, wird das kein Problem sein.

Bitte was? Ich weiß zwar nicht, mit welchem Prüfer du damit zu tun hast, aber Berichtshelfte werden immer penibel geprüft. Selbst Kleinigkeiten wie Feiertagen, Tätigkeiten oder Krankheit müssen drin stehen. Ansonsten ist man nicht für die Prüfung zugelassen und sollte die Prüfung doch mal schief gehen, hat man als Azubi ein riesen Problem, falls die Prüfung unrecht durchgefallen ist

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ChristianLE  19.06.2023, 11:54
@General229man

Im Laufe meines Lebens hatte ich mit ca. 30-40 Prüfern zu tun und war selbst mal bei der IHK unterwegs ;-)

Die Überprüfung meines Berichtsheftes hat damals 30 Sekunden gedauert.

Wichtig ist nur, dass dort keine leeren Seiten vorkommen. Formalitäten, wie eine fehlende Unterschrift werden dann maximal nachgefordert.

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General229man  19.06.2023, 14:25
@ChristianLE

Mag vielleicht sein, dass du dein Berichtsheft sorgfältig ausgeführt hast, weshalb du durchgekommen bist.
Ich habe mehrere Lehrlinge gesprochen, die folgende Kriterien nicht zur Prüfung durchkam:

  • Mangelnde Eintrag, wurde nur Thema eingetragen und nicht aufgeschrieben, was man genau dort gemacht hat und wann das stattgefunden hat, egal ob Schule, Betrieb etc.
  • Unverständliche Einträge
  • Einträge, die zu einigen Tagen keinen Sinn machen
  • Unbegründete Fehlzeiten, spricht es wurde nur als arbeitsunfähig eingetragen und nicht aufgeschrieben, aus welchem Grund man nicht zur Schule oder Arbeit kommt
  • Feiertagen wurde nicht eingetragen und explizit genannt
  • Arbeiten durchgeführt, die man gar nicht machen dürfen und diese als Tätigkeit eingetragen wurde
  • Leere Eintrag
  • Selten Handschrift, die Prüfern nicht lesen konnten oder Dateifehlern(Digital)

Wie man sieht Berichtshefte werden in vielen Berufen streng überprüft. Lockere Prüfer achten wo wenig drauf, was da drin steht, aber viele strenge oder pingeligen Prüfer achten besonders drauf, auch bei Kleinigkeiten. Aber gut, jeder Mensch arbeitet anders. Meine letzten Berichtsheftkrolle war lange als ne Minutenund ab und zu fragt er mich auch, was der Eintrag zu bedeuten hat und ich musste es erklären.

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ChristianLE  19.06.2023, 15:09
@General229man

dem Prüfer hätte ich was gehustet. Wie gesagt, ich war als Prüfer bei der IHK tätig und da gibt es einen Leitfaden, auf was geachtet werden sollte.

Unbegründete Fehlzeiten, spricht es wurde nur als arbeitsunfähig eingetragen und nicht aufgeschrieben, aus welchem Grund man nicht zur Schule oder Arbeit kommt

Datenschutz. Krankheiten müssen niemals konkret benannt werden. Weder vor dem Unternehmen und erst recht nicht gegenüber der Kammer.

Arbeiten durchgeführt, die man gar nicht machen dürfen und diese als Tätigkeit eingetragen wurde

Woher will der Prüfer wissen, was man im Betrieb machen darf, oder nicht? Ausbildungsfremde Inhalte dürfen durchaus ausgeführt werden, auch wenn diese nicht unmittelbar in das Berichtsheft eingetragen werden müssen. Sind es zu viele fremde Tätigkeiten, ist das nicht das Problem des Schülers, sondern dann setzt sich die Kammer mit dem Unternehmen auseinander.

Feiertage müssen nicht benannt werden. Das ist weder ein formeller, noch ein inhaltlicher Fehler.

Eh ich jetzt noch auf die anderen Punkte eingehe. Es gibt im BBiG keine konkreten gesetzlichen Vorgaben, was genau in dem Berichtsheft stehen muss. Gemäß § 43 BBiG muss lediglich ein unterzeichneter Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, als Nachweis, dass die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wurde.

Gibt es dort aber einen übergenauen Prüfer, der dort auf jeden Rechtschreibfehler achtet, dann hat seine Einschätzung bei einem Widerspruch keinen Bestand. Wie gesagt, es gibt bestenfalls Leitfäden, wie der Nachweis auszusehen hat.

Lange Rede, kurzer Sinn: Mir sind solche Prüfer durchaus bekannt, aber hier reicht ein einfacher Widerspruch aus.

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General229man  19.06.2023, 18:36
@ChristianLE

Das ist ja lächerlich, wenn man wegen eine Kleinigkeit nicht zugelassen wird. Wir können es aber nichts ändern.

Datenschutz. Krankheiten müssen niemals konkret benannt werden. Weder vor dem Unternehmen und erst recht nicht gegenüber der Kammer.

Und genau deshalb haben unser Ausbilder sich darüber beschwert, dass viele Azubis wegen unbegründete Fehltag nicht zur Prüfung durchkommt und hinterher nachtragen müssen. Man kann etwas dagegen klagen, lohnt sich in meisten Fällen nicht.

Woher will der Prüfer wissen, was man im Betrieb machen darf, oder nicht? 

Du kannst mir als Prüfer nicht erzählen, dass die Prüfer doof sind, welche Tätigkeit Lehrlinge durchführen drüfen und was nicht. Schließlich haben die Prüfer ausreichend Berufserfahrungen und können ganz genau sagen, welche Aufgabenfeld für Azubis gelten. Hast du schon mal von Sachkundennachweis gehört? Besonders Handwerker oder im Medizinbereich müssen Arbeiter dieses Dokument vorliegen, um bestimmte Tätigkeiten durchführen zu dürfen. Ohne diesen Sachkundennachweis dürfen Arbeiter an bestimmten Aufgaben nicht durchführen und das gilt logischerweise auch für Azubis.

Feiertage müssen nicht benannt werden. Das ist weder ein formeller, noch ein inhaltlicher Fehler.

Nochmal. Jeder Prüfer kontrolliert die Unterlagen unterschiedlich und für dich ist das wohl keine Pflicht, dass Lehrlingen Feiertagen im Berichtsheft einzutragen. Nichz desto trotz gibt es Prüfer, die möchte von Lehrlingen wissen, um welchen Feiertag es sich handelt. Wenn er im Berichtsheft kein genaueren Feiertag lesen oder sehen kann, kann er ihm als Mängel eintragen und die müssen dann vor nächster Nachkontrolle nochmal nachtragen.

Eh ich jetzt noch auf die anderen Punkte eingehe. Es gibt im BBiG keine konkreten gesetzlichen Vorgaben, was genau in dem Berichtsheft stehen muss. Gemäß § 43 BBiG muss lediglich ein unterzeichneter Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, als Nachweis, dass die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wurde.

Das ist ja auch richtig, dennoch ist das ein Beweismittel für die Prüfung, falls ein Azubi ungerecht nicht bestanden hat. Da Azubis für das Berichtsheft schreiben verantwortlich ist, kann man auch irgendwelche Lügen reinschreiben und so hoffen, durchzukommen. Manche Ausbilder gucken auch nicht richtig und machen einfach nur ein Haken dran. Sollte ein Lehrling die Prüfung nicht bestanden haben, aber der Prüfer es nachweisen kann, dass die Prüfungthemen im Berichtsheft steht, ist das Problem weder vom Prüfer oder von Firmen, sondern der Azubi selbst.

Gibt es dort aber einen übergenauen Prüfer, der dort auf jeden Rechtschreibfehler achtet, dann hat seine Einschätzung bei einem Widerspruch keinen Bestand. Wie gesagt, es gibt bestenfalls Leitfäden, wie der Nachweis auszusehen hat.

Auch da gibt es manche Prüfer, die besonders pingelig mit den Dokumenten umgehen und das gilt auch bei Textformulierungen. Meisten Prüfer machen deren Job sehr sorgfältig und ordentlich. Also welchen Prüfer so arbeiten, dass unordentliche Dokumente nicht zugeordnet werden kann und den Lehrling trotz seine schlampige Arbeiten zur Prüfung zulässt, sollte man sich wirklich Gedanken machen, ob der Job als Prüfer überhaupt in Frage kommt.

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Anson12  19.06.2023, 18:53
@ChristianLE

Datenschutz wegen Krankheit? Na gut, Azubi muss es nicht nennen, allerdings gibt es durchaus Prüfer, die diesen unbegründete Fehltag nicht nachvollziehen kann und somit den Azubi auch nicht zur Prüfung zulassen. Hinterher kann er ihn fragen, warum man nicht anwesend ist. Ob der Prüfer ihn glaubt oder nicht, kann er ja entscheiden.

Ich musste bei Berichtsheftabgabe Feiertagen nennen. Denn tatsächlich komme einigen Lehrlinge nicht durch, weil sie Feiertagen nicht eingetragen haben. Dein Arbeitsverhalten scheint nicht sonderlich streng sein als der, der meine Unterlagen kontrolliert hat.

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Falls deinen Ausbildungsziel gefährdet ist und dein Chef nicht interessiert ist, ist es sinnvoll, schnellstmöglich zu wechseln

Für was einen Aufhebungsvertrag? Deine Ausbildung ist doch fast geschafft. Wenn sie das nicht unterschreiben will, dann wende dich an die IHK.

Tim5566157 
Fragesteller
 19.06.2023, 11:29

Sie versucht mir jz mit horrenden abreitszeiten Drohnen und behauptet da mein Berichtheft nicht vollständig unterschreiben ist ich könne noch lange auf meine Abschluss Prüfung warten , das hat sie wörtlich gesagt

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