Auftrennung von TN-C zu TN-S Netz und Erdungsform bei neuem Fundament?
Hallo!
Ich habe vor eine neue Gartenlaube zu bauen und muss dazu eine Fundamentplatte von ca. 20 cm Dicke gießen. Der Stromanschluss meiner alten Laube ist aus den 60iger Jahren. Die haben vom Hauptstromverteiler der Gartenanlage 2x10 mm² Aluminium gelegt (witzigerweise mit 16A gagesichert).
Nun muß ich ja bei dem Anschluß meiner neuen Laube einiges beachten. Momentan habe ich mir einen Baustromanschluss gebaut in dem ich das Alu schon über entsprechende Schraubverbinder auf Kupfer umgesetzt habe und den PEN-Leiter über eine Potentialausgleichsschiene aufgetrennt habe. Als Erder habe ich provisorisch einen 1,5m Kreuzerder in den Boden gerammt.
Nachdem es jetzt langsam ernst wird und es mit dem Fundament los geht, habe ich mich mit den gängigen Vorschriften beschäftigt. Ursprünglich wollte ich an der Auftrennung von dem PEN nur einen Tiefenerder in den Boden rammen und die Holzlaube auf das Fundament und in der Laube im Stromkasten die Auftrennung vornehmen. Aber laut gängiger Vorschrift, ist aber bei Fundamenten ein Fundamenterder anzufertigen.
Jetzt meine Frage, wenn ich einen Fundamenterder verwende, kann ich doch an Auftrennungsstelle des PEN auf einen Tiefenerder verzichten, da das auf der selben Potentialsausgleichsschiene erfolgt. Wenn bei der Abnahme der Anlage der Erdungswiderstand zu hoch ist kann ich ja immer noch einen Tiefenerder reinrammen? Oder muß ich zusätzlich zum Fundamenterder trotzdem den Tiefenerder setzen, da bei der Trennung immer ein separate Erdung vorgenommen werden muß?
1 Antwort
https://de.wikipedia.org/wiki/Fundamenterder#Fundamenterder_im_Erdreich
Kommt drauf an ob dein Betonfundament isoliert ist oder nicht...
Außerdem darf schon die Planung "nur von Elektrofachkräften bzw. Blitzschutzfachkräften, die gemäß der NAV in das Installateurverzeichnis eines EVU eingetragen sind" durchgeführt werden...
Kommt drauf an ob dein Betonfundament isoliert ist oder nicht...
Was hat das damit zu tun, ob ich an der Trennstelle des Netzes, die in meinem Fall an der selben Stelle liegt wie meine Laube einen Tiefenerder setzen muß. Da ist es in meinen Augen doppelt gemoppelt. Deswegen die Frage, ersetzt in dem Fall der Fundamenterder den Tiefenerder. Und ob das Betonfundament isoliert ist, ist völlig wuppe, da dann der Fundamenterder als sogenannter Ringerder in einem Meter abstand um das Fundament gesetz werden müsste. Der Aufwand eines Ringerders ist mir definitiv zu hoch und kann auch entfallen, da mein Fundament nicht isoliert ist.
Außerdem darf schon die Planung "nur von Elektrofachkräften bzw. Blitzschutzfachkräften, die gemäß der NAV in das Installateurverzeichnis eines EVU eingetragen sind" durchgeführt werden...
Das lese ich etwas anders. Es dürfen halt nicht Elektrofachkräfte das einfach planen und ausführen, sondern es muß eine Elektrofachfirma oder Blitzschutzfachfirma mit der Planung und Installation beauftragt sein, die laut NAV als Firma in das Verzeichnis eines EVU eingetragen ist.
Somit ergibt sich das Problem, dass auch wenn jemand eine Elektrofachkraft ist, aber er nicht in einer Elektrofachfirma oder Blitzschutzfirma arbeitet, diese Arbeiten nicht ausführen darf. Das ist wieder typisch deutsch. Diese Vorschrift schiesst wieder einmal weit über das Ziel hinaus. Würde es nicht reichen, wenn eine Fachfirma die Anlage abnimmt. Deutschland reguliert sich tot.
Schlussendlich muss jede elektrische Anlage geprüft werden und das kann von mir aus eine Fachfirma tun, auch kann bei jedem größeren Fundament ein Zwang zur Fachfirma bestehen. Aber bei einem Fundament was 3m x 5m x 0,25m klein ist, ist das mit Kanonen auf Spatzen schießen.