Auf in Getränkeautomaten Kameras?

2 Antworten

Für eine Videoüberwachung gibt es klare gesetzliche Regeln: § 6b Absatz 2, in Verbindung mit der DIN 33450


Desidera  10.04.2017, 10:52

Gemeint ist natürlich das BDSG § 6b

Wenn dort nicht da steht das es Videoüberwacht ist: Nein, sonst würden sie die Privatsphäre verletzen und sich strafbar machen...