Nehmt ihr eure Assistenzhunde mit in den Supermarkt oder nehmt ihr lieber eine Begleitperson mit?

7 Antworten

Blindenführhund sind eine Untergruppe der Assistenzhunde.

Das Gesetz kennt Assistenzhunde ALLER ART ganz klar als Hilfsmittel an, damit dürfen sie überall ihren Menschen begleiten, auch im Supermarkt, auf Veranstaltungen, im Krankenhaus etc.

Das Problem fängt an, wenn es darum geht, wie man effektiv nachweist, dass der Hund ein unabhängig geprüfter Assistenzhund ist, bzw. wie man sein Recht effektiv durchsetzen kann, wenn ein Unternehmen auf sein Hausrecht pocht.

Da gibt es einfach noch viel zu tun. 

Gundsätzlich sind Haustiere laut Europäischer Hygieneverordnung in Lebensmittelunternehmen in Räumen verboten in denen Lebensmittel gelagert oder zubereitet werden [(EG) Nr. 852/2004].

Dies gilt jedoch nicht für Begleithunde wenn deren Führer auf deren Hilfe angewiesen ist also sowohl Blindenhunde als auch andere Assistenzhunde. So sieht es auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es muss jedoch trotzdem darauf geachtet werden, dass die Hunde nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Assistenzhunde durchlaufen so eine schwierige Ausbildung, dass du mit ihnen durch eine Würstchenallee gehen könntest. Wenn sie die schwierige Prüfung bestanden haben, dürfen sie überall rein, das ist ja der Zweck der Übung.

nur mit Erlaubnis des Ladenbesitzers, sonst nur Begleitpersonen.

Einzige Ausnahme sind Blindenhunde