Arbeitszeit reduzieren Gründe dagegen?

4 Antworten

Ja, kann er.

Falls er das tut ist das ein Fall für den Betriebsrat, so es einen gibt.

Jein. § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt, wie und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit haben.

Gleichzeitig findet sich hier aber auch, unter welchen Umständen der Arbeitgeber diesen Wunsch ablehnen darf - "dringende betriebliche Gründe".

Also ja, der Arbeitgeber kann schon widersprechen, aber nicht "einfach so". Er muss dann schon gut begründen können, warum der Wunsch des Arbeitnehmers auf weniger Wochenarbeitszeit nicht umsetzbar ist. "Ist so weil ist so" reicht als Begründung nicht.

Generell natürlich, kommt immer auf den Vertrag an. Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine 40-Stunden-Woche vereinbart ist, kannst du das nicht einfach so auf eigene Faust reduzieren. Da muss der AG schon mitspielen.

Jurafuchs  09.02.2024, 09:58

Nein. Dafür benötigt es entsprechende Gründe, soweit das TzBfG angewandt werden kann.

0
baumfrosch25  09.02.2024, 09:59
@Jurafuchs

Zum Verständnis - auf welchen Teil meiner Antwort bezieht sich dein "Nein"?

0
baumfrosch25  09.02.2024, 10:00
@Jurafuchs

Verstehe, dann muss ich nochmal nachfragen. Wofür genau benötigt es entsprechende Gründe?

0

Ja, kann er gem. § 8 IV 1 TzBfG.