Arbeitsvisum Deutschland?
Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Beantragung eines Arbeitsvisums für Drittstaatenangehörige.
In meinem Fall handel es sich um eine Person aus Marokko.
1.
Zur Bewilligung eines Arbeistvisums sollte eine, in Deutschland anerkannte, Berufsausbildung vorliegen.
Bedeutet das ohne eine (anerkannte) Berufsausbildung, kein Antrag auf ein Arbeistvisas gestellt werden kann?
2.
Desweiteren wird geschrieben dass für den Antrag auf das Visa ein Arbeitsvertrag notwendig ist. Betont wird dabei dass es sich um ein Job handeln muss bei dem ein Arbeitskräftemangel in Deutschland herrscht.
Gibt es eine offizielle Liste mit jenen Jobs?
Oder wird das vom jeweiligen Mitarbeiter der deutschen Botschaft individuell entschieden?
3.
Ist ein Arbeitsvertrag als (ganz normaler) Arbeiter auf einer Baustelle ligitim?
4.
Was passiert wenn das Visa zum Beispiel für 12 Monate bewilligt wurde, man aber gekündigt wird? Ist man dann verpflichtet dass Land auf der Stelle zu verlassen?
5.
Wird es kontrolliert ob man wirklich bei dem Job arbeitet?
Zum Beispiel, Bankauszüge um das Gehalt nachzuweisen?
6.
Darf ich mich mit dem Arbeitsvisum im gesamten Schengen-Raum aufhalten?
Oder nur in dem Land in dem mein Job ist?
Ich bedanke mich schon jetzt einmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße
1 Antwort
Bedeutet das ohne eine (anerkannte) Berufsausbildung, kein Antrag auf ein Arbeistvisas gestellt werden kann?
Ein Antrag kann gestellt werden, wird aber in den allermeisten Fällen damit schon direkt abgelehnt
Oder wird das vom jeweiligen Mitarbeiter der deutschen Botschaft individuell entschieden?
Ist tatsächlich eine Einzelfallentscheidung, Baustelle dürfte da wohl kaum ausreichen
Was passiert wenn das Visa zum Beispiel für 12 Monate bewilligt wurde man aber gekündigt wird? Ist man dann verpflichtet dass Land auf der Stelle zu verlassen?
Wenn man nicht direkt einen Anschlussvertrag wo anders erhalten kann: Ja weil der Grund für Erteilung des Visas nicht mehr existiert
Zum Beispiel, Bankauszüge um das Gehalt nachzuweisen?
Ja Nachweise müssen erbracht werden. Teilweise wird auch der Arbeitgeber verpflichtet Meldung zu erstatten wenn die Person nicht auftaucht o.ä. gekündigt wird
"Darf ich mich auch mit dem Arbeitsvisum im gesamten Schengen-Raum aufhalten?"
Nur in dem für das Land ausgestellte. Anders sähe es bei einer offiziellen Aufenthaltserlaubnis aus