Arbeitslosengeldsperre?

2 Antworten

Kurz gesagt: Kommt drauf an – aber sie kann gute Chancen haben, die Sperre zu vermeiden.

Entscheidend ist:

Der alte Arbeitgeber zahlt seit Monaten keinen Lohn, zahlt keine Krankenkassenbeiträge, gibt keine Lohnabrechnungen raus und beschäftigt sie trotz 30h-Vertrag nur 1–2 Stunden pro Woche.

Das kann als wichtiger Grund für eine Eigenkündigung gelten (§ 159 SGB III), besonders wenn Lohnrückstände bestehen oder der Betrieb faktisch zahlungsunfähig ist.

Wenn sie dem Arbeitsamt alles mit Nachweisen belegt (Lohnrückstand, Krankenkasseninfo, wenig Arbeitszeit, etc.), kann die Sperre entfallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der aktuelle Arbeitgeber liefert gleich ein ganzes Paket an Gründen, die voll und ohne Diskussion vom Jobcenter akzeptiert werden. Da ist der andere Vertrag völlig irrelevant, den braucht sie bei der Lage nicht mal erwähnen.