Arbeitslosengeldsperre?
Eine Bekannte hat Montag einen mündlichen Arbeitsvertrag bei Firma B abgeschlossen. Zudem hat sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen den beide Pataien noch nicht unterschrieben haben.
Die Bekannte arbeitet noch beim alten Arbeitgeber und hat heute früh um 9.09 Uhr die ordentliche Kündigung den alten Arbeitgeber per Einwurfeinschreiben zugeschickt.
Nun hat der neue Arbeitgeber A bei der Sie den mündlichen Vertrag abgeschlossen hat ihr heute Mittag gegen 11 Uhr per Email mitgeteilt das er sie doch nicht einstellt.
Bekommt die Bekannte nun beim Arbeitsamt eine 3 Monatige Speere oder zählt der neue Arbeitsvertrag als arglistige Täuschung.
Info zum alten Arbeitgeber
zahlt keinen Lohn, Ende Juni 2ter nicht gezahlter Lohn, Zahlt keine Beiträge in Krankenversicherung seit 3 Monaten, hat die letzten 3 Lohnzettel ihr nicht gegeben, er beschäftigt sie nur 1-2 Stunden in der Woche trotz 30h/Woche Vertrag und ist wahrscheinlich zahlungsunfähig
2 Antworten
Kurz gesagt: Kommt drauf an – aber sie kann gute Chancen haben, die Sperre zu vermeiden.
Entscheidend ist:
Der alte Arbeitgeber zahlt seit Monaten keinen Lohn, zahlt keine Krankenkassenbeiträge, gibt keine Lohnabrechnungen raus und beschäftigt sie trotz 30h-Vertrag nur 1–2 Stunden pro Woche.
Das kann als wichtiger Grund für eine Eigenkündigung gelten (§ 159 SGB III), besonders wenn Lohnrückstände bestehen oder der Betrieb faktisch zahlungsunfähig ist.
Wenn sie dem Arbeitsamt alles mit Nachweisen belegt (Lohnrückstand, Krankenkasseninfo, wenig Arbeitszeit, etc.), kann die Sperre entfallen.
Der aktuelle Arbeitgeber liefert gleich ein ganzes Paket an Gründen, die voll und ohne Diskussion vom Jobcenter akzeptiert werden. Da ist der andere Vertrag völlig irrelevant, den braucht sie bei der Lage nicht mal erwähnen.