Arbeitslose erwerbfähige Leistungsberechtigte?

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In Deutschland ist der Begriff erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Der Begriff definiert den elementaren Tatbestand, der vorliegen muss, damit eine Person Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann.

Was sind erwerbsfähige?

Er bezeichnet alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben und erwerbstätig sind oder eine Erwerbstätigkeit suchen, also erwerbslos sind – unabhängig davon, ob sie arbeitslos gemeldet sind oder nicht.

Was ist ein Leistungsberechtigter?

Leistungsberechtigte sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Der Begriff "Hilfebedürftige" wurde wegen der damit verbundenen Stigmatisierung aufgegeben. Gleichwohl ist Hilfebedürftigkeit als auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch.

Wer gilt als erwerbsfähig?

(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außer- stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Wer gilt als nicht erwerbsfähig?

Der Gegenbegriff zur Erwerbsfähigkeit ist die sogenannte volle Erwerbsminderung. Sie liegt dann vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Geregelt ist dies im SGB VI „Gesetzliche Rentenversicherung“. ... 3 SGB XII).

Woher ich das weiß:Recherche