Arbeitsbeginn/ende:Stempeluhr zieht 2 Minuten ab. Ist das rechtens?
Moin moin,
mein Arbeitgeber hat ein neues Zeiterfassungssystem eingeführt.
Dort gilt nun, dass die Arbeitszeit erst 2 Minuten nach dem einstempeln beginnt und 2 Minuten vor dem ausstempeln endet.Also jeden Tag werden 4 Minuten weniger verrechnet. Von der Stempeluhr zum Büro brauche ich 10 Sekunden.
Ist das rechtens?
Lieben Gruß
3 Antworten
Mahlzeit,
ab dem Zeitpunkt der Einstempelung muss die Zeit laufen.
Wir haben in unserem Unternehmen bspw. eine Viertelstunden-Regelung. Wenn du bspw. um 07:16 Uhr einstempelst, kannst du auch erst um 15:46 Uhr ausstempeln. Wenn du um 15:45 Uhr ausstempelst, werden dir 15 Minuten abgezogen.
So ist das nun mal.
Dementsprechend reagieren und früher oder eben später abstempeln.
Wir hatten auch mal so etwas. Da standen dann 40 Leute die alle früher Schluss machten um in der Warteschlange einen guten Platz zu bekommen. Wir kamen von weiter weg. So kostete unsere Gruppe es morgens 30 Minuten extra ebenso wie abends. Um 7 Uhr oder etwas früher losfahren ging nicht mehr. Ab in die Warteschlange und bis genau 7 warten. Abends früher die Arbeit beenden um pünktlich zur Maschin zu kommen.
Ohne das nachzuschauen: Aber mein Rechtsgefühl sagt mir, dass das nicht rechtens ist. Vorbereitungszeit ist Arbeitszeit.
Das kommt sehr stark darauf an würde ich sagen. Als ich im Krankenhaus gearbeitet habe, hat das Umziehen in OP Kleidung sehr wohl zur Arbeitszeit gehört. Auch Schutzkleidung anzulegen gehört zur Arbeitszeit.
Das Einstempeln markiert aber mMn in jedem Fall den Beginn der Arbeitszeit. Und nicht erst 2 Minuten später.
Sondern?
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/umkleidezeiten-sind-auch-arbeitszeit/
Vorbereitungszeit ist keine Arbeitszeit. Das Anlegen der Arbeitskleidung ist bspw. nicht verpflichtende Arbeitszeit.