Aok studentenversicherun?

RedPanther  03.01.2023, 18:07

Geht es jetzt um Sozialversicherung oder um Krankenversicherung?

aralid12210818 
Fragesteller
 03.01.2023, 18:17

die krankenversicherung

1 Antwort

Die Krankenversicherung entfällt selbstverständlich nicht. Jeder muss in irgendeiner Form krankenversichert sein.

Du kannst dich für einen pauschalen Betrag (was bei 90 €) als Student krankenversichern, wenn du nicht mehr als 20 h/Woche arbeitest. Diesen Betrag musst du selbst erbringen. Wenn du nach Kenntnis der Krankenkasse Student bist, dann wird sie davon ausgehen dass dieser Fall vorliegt und wird sich melden, wenn keine Beiträge bezahlt wurden.

Oder du kannst, wenn du mehr als 520 €/Monat verdienst, dich über deinen Arbeitgeber als Arbeitnehmer krankenversichern. Dann werden deine Versicherungsbeiträge direkt vom Lohn abgezogen. Üblicherweise teurer als der Studenten-Pauschalbetrag.

schonen  03.01.2023, 19:43
Oder du kannst, wenn du mehr als 520 €/Monat verdienst, dich über deinen Arbeitgeber als Arbeitnehmer krankenversichern. Dann werden deine Versicherungsbeiträge direkt vom Lohn abgezogen. Üblicherweise teurer als der Studenten-Pauschalbetrag.

Eine Krankenversicherung über das Beschäftigungsverhältnis ist für Studierende erst bei Überschreiten der Grenzen der Werkstudiregelung (20 Wochenstunden, …) möglich. Es gilt keine Verdienstgrenze und es gibt keine Auswahlmöglichkeit.

Damit sind Studis regelmäßig versicherungsfrei im Beschäftigungsverhältnis und müssen sich anderweitig versichern.

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RedPanther  04.01.2023, 10:34
@schonen
Eine Krankenversicherung über das Beschäftigungsverhältnis ist für Studierende erst bei Überschreiten der Grenzen der Werkstudiregelung (20 Wochenstunden, …) möglich.

Dann scheine ich etwas Unmögliches zu machen, weil ich mit offiziell 11h/Woche über mein Beschäftigungsverhältnis versichert bin und nicht als Student. Und sowohl Arbeitgeber als auch Krankenkasse haben dieses Unmögliche problemlos so akzeptiert.

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schonen  04.01.2023, 10:44
@RedPanther

Das ist tatsächlich rechtlich so nicht möglich. Soweit dies bei der nächsten Betriebsprüfung des Rentenversicherungsträgers auffällt, wird dies regelmäßig rückabgewickelt.

Magst du mit sagen, um welche Krankenkasse es dich handelt?

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