Anzeige wegen Körperverletzung?
Hallo, ich hatte vor ungefähr 10 Jahren eine Auseinandersetzung mit einem jungen mit dem ich mich eigentlich gut verstanden hatte. An einem Abend kam er auf mich zu betrunken und hat mit mir geplaudert, zu der Zeit war hatte ich echt schlechte Laune wegen Familiär und Freundeskreis Problemen. Auf jeden fall ist er irgendwann vom Boardstein gestolpert und hat sich flach hingelegt, ich habe ihn nicht mal berührt. Dann steht er aggressiv auf beleidigt mich als Bastard(sorry) und wirft mir vor ich hätte ihn geschubst. Die beleidigung habe ich so ernst genommen, daß ich ihm darauf 3 Backpfeifen gezogen habe, danach habe ich mich entschuldigt.. jetzt flattert mir eine Anzeige ins Haus wegen Gefährlicher Körperverletzung und eine Strafe von über 6000.- Meine Schwester wurde mal sehr hart von ihrem Freund verdroschen mit Metalstange Fäuste Beißen usw. Sie hatte überall Blaue Flecken. Der Typ musste nur 2500.- Oder sowas bezahlen und darf sich auf 100m nicht nähern... also für 3 Backpfeifen die ich ihm gezogen habe finde ich die Strafe ungerecht. Bin dankbar für eure Meinungen und ja ich sehe ein das die Backpfeie hätte nicht sein sollen aber er war halt zur falschen Zeit am falschen Ort... leider
6 Antworten
ungefähr 10 Jahren
Mehr als 10 Jahre danach kann er es eigentlich nicht anzeigen. Aber die genaue Zeit ist hier wichtig.
eine Strafe von über 6000
Es hängt auch stark davon ab, wie viel Geld du hast.
wegen Gefährlicher Körperverletzung
Es ist nicht ersichtlich, warum man es als "gefährliche" Körperverletzung werten sollte. Am besten solltest du prüfen, ob er dir vorwirft, du hättest ihn zu Boden geschubst.
Die Beleidigung habe ich so ernst genommen, daß ich ihm darauf 3 Backpfeifen gezogen habe
Diese Umstände sollten schon einen Einfluss auf das Strafmaß haben. Prüfe mal nach, ob es schon berücksichtigt wurde, und wie.
Je nach Umständen könnte es auch als Notwehr gelten, aber für gleich 3 Backpfeifen schließe ich das vorerst mal aus. Außerdem hättest du wissen müssen, dass er dich ja irrtümlich des Schubsens beschuldigt und von daher nachsichtiger mit ihm umgehen.
Also: Wurde damals ein Strafprozess gemacht?
Habe mich einfach darauf eingelassen und bei meiner Aussage das so vermerkt
Wie denn? Wen gegenüber? Was hast du unterschrieben? Und an wen gesendet?
die Gerictmhtskosten von 2000
Für welches Verfahren und mit welchem Ausgang?
knapp 10.000.-€.
Jetzt kommt mehr zusammen, als mir klar ist. D.h. da würde einiges fehlen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Restschuldbefreiung
Wenn die Restschuldbefreiung wirklich durch wäre, müsstest du demzufolge nichts mehr bezahlen, weil du ja die ganze Zeit einfach kein Geld hattest.
Naja, in deinem Fall kommt es da auf ganz komplizierte Regeln drauf an.
https://de.wikipedia.org/wiki/Restschuldbefreiung#Ausnahmen_f%C3%BCr_bestimmte_Forderungen
Das ist absolut verjährt und riecht für mich auch nach einem Betrugsversuch. Es gibt die Seite 123recht.de. Die ist kostenlos und du musst keinen der Bezahlservices nutzen. Da kannst du die Frage erneut stellen und es schaut sich dann auch jemand mit Erfahrung dieses Schreiben an. Einfach ein Foto vom Brief oder wichtigen Partien abschreiben.
Das ist erstmal nur eine Forderung. Auf jeden Fall dagegen vorgehen. Am Ende steht sein Wort gegen deins, also wird da gar nichts gezahlt. Zudem hat er dich beleidigt, dagegen darf man sich sogar mit Gewalt wehren. 3 Schellen sind zwar zu viele, aber rechtfertigen so eine Forderung nicht. Zudem war er betrunken, seine Aussage lässt sich also leicht anfechten. Anwalt holen und dagegen vorgehen!
Jetzt sehe ich gerade, dass das vor zehn Jahren war. Das müsste eigentlich verjährt sein. Wird also, wenn überhaupt offiziell, eine Privatklage sein, mit der er Schadensersatz erwirken will. Unbedingt zum Anwalt gehen, das verfliegt dann im Winde.
Erstmal prüfen, ob er den Brief nicht selbst geschrieben hat
Gabs überhaupt eine Anzeige? Ein Verfahren? Wann soll das gewesen sein?
Vor 10 Jahren?
Das ist eindeutig verjährt.
Ist die Strafe aber gerecht? Hab das Gefühl sein Vater hat zu Hause noch paar mal extra rein gehauen für das Geld
Du verwechselst da wohl Zivilrecht und Strafrecht. Ich bin oben von Strafrecht ausgegangen. Im Zivilrecht ist es eine ganz schwierige Sache, weil da muss schon erst mal klar werden, was vorher schon alles passiert ist, um den Anspruch durchzusetzen. Und v.a. was das mit deiner "Insolvenz" auf sich hat, also ob diese amtlich ist.
Die Anzeige wurde vor 10 Jahren gestellt, damals wusste ich nichts genaues über Strafminderung oder sowas. Habe mich einfach darauf eingelassen und bei meiner Aussage das so vermerkt wie ich es hier beschrieben habe. Auf diese Forderung kamen noch Zinsen in Höhe von 1600.- Wo ich mich frage, welcher Mensch das bezahlen kann und dazu noch die Gerictmhtskosten von 2000.- Die dazu kommen also alles in allem knapp 10.000.-€.... für 3 Backpfeifen