Anzeige wegen Körperverletzung?

6 Antworten

ungefähr 10 Jahren

Mehr als 10 Jahre danach kann er es eigentlich nicht anzeigen. Aber die genaue Zeit ist hier wichtig.

eine Strafe von über 6000

Es hängt auch stark davon ab, wie viel Geld du hast.

wegen Gefährlicher Körperverletzung

Es ist nicht ersichtlich, warum man es als "gefährliche" Körperverletzung werten sollte. Am besten solltest du prüfen, ob er dir vorwirft, du hättest ihn zu Boden geschubst.

Die Beleidigung habe ich so ernst genommen, daß ich ihm darauf 3 Backpfeifen gezogen habe

Diese Umstände sollten schon einen Einfluss auf das Strafmaß haben. Prüfe mal nach, ob es schon berücksichtigt wurde, und wie.

Je nach Umständen könnte es auch als Notwehr gelten, aber für gleich 3 Backpfeifen schließe ich das vorerst mal aus. Außerdem hättest du wissen müssen, dass er dich ja irrtümlich des Schubsens beschuldigt und von daher nachsichtiger mit ihm umgehen.

Sozlmate 
Fragesteller
 07.03.2024, 14:18

Die Anzeige wurde vor 10 Jahren gestellt, damals wusste ich nichts genaues über Strafminderung oder sowas. Habe mich einfach darauf eingelassen und bei meiner Aussage das so vermerkt wie ich es hier beschrieben habe. Auf diese Forderung kamen noch Zinsen in Höhe von 1600.- Wo ich mich frage, welcher Mensch das bezahlen kann und dazu noch die Gerictmhtskosten von 2000.- Die dazu kommen also alles in allem knapp 10.000.-€.... für 3 Backpfeifen

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BBasti89M  08.03.2024, 00:19
@Sozlmate

Also: Wurde damals ein Strafprozess gemacht?

Habe mich einfach darauf eingelassen und bei meiner Aussage das so vermerkt

Wie denn? Wen gegenüber? Was hast du unterschrieben? Und an wen gesendet?

die Gerictmhtskosten von 2000

Für welches Verfahren und mit welchem Ausgang?

knapp 10.000.-€.

Jetzt kommt mehr zusammen, als mir klar ist. D.h. da würde einiges fehlen.

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Das ist absolut verjährt und riecht für mich auch nach einem Betrugsversuch. Es gibt die Seite 123recht.de. Die ist kostenlos und du musst keinen der Bezahlservices nutzen. Da kannst du die Frage erneut stellen und es schaut sich dann auch jemand mit Erfahrung dieses Schreiben an. Einfach ein Foto vom Brief oder wichtigen Partien abschreiben. 

Das ist erstmal nur eine Forderung. Auf jeden Fall dagegen vorgehen. Am Ende steht sein Wort gegen deins, also wird da gar nichts gezahlt. Zudem hat er dich beleidigt, dagegen darf man sich sogar mit Gewalt wehren. 3 Schellen sind zwar zu viele, aber rechtfertigen so eine Forderung nicht. Zudem war er betrunken, seine Aussage lässt sich also leicht anfechten. Anwalt holen und dagegen vorgehen!

Jetzt sehe ich gerade, dass das vor zehn Jahren war. Das müsste eigentlich verjährt sein. Wird also, wenn überhaupt offiziell, eine Privatklage sein, mit der er Schadensersatz erwirken will. Unbedingt zum Anwalt gehen, das verfliegt dann im Winde.

Erstmal prüfen, ob er den Brief nicht selbst geschrieben hat

Gabs überhaupt eine Anzeige? Ein Verfahren? Wann soll das gewesen sein?

Vor 10 Jahren?

Das ist eindeutig verjährt.

Sozlmate 
Fragesteller
 07.03.2024, 13:00

Ist die Strafe aber gerecht? Hab das Gefühl sein Vater hat zu Hause noch paar mal extra rein gehauen für das Geld

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Niels489  07.03.2024, 13:01
@Sozlmate

Nein,ist es nicht. Und vor allem, warum fällt dem das jetzt ein? Braucht der Geld? Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt

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Sozlmate 
Fragesteller
 07.03.2024, 13:02
@Niels489

Naja, die haben mir direkt 5000.- verlangt damals. Konnte ich natürlich nicht zahlen und ging in die Insolvenz damit. Jetzt ist die Restschuldbefreiung durch und nun wollen sie das Geld...

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BBasti89M  07.03.2024, 13:08
@Sozlmate

Du verwechselst da wohl Zivilrecht und Strafrecht. Ich bin oben von Strafrecht ausgegangen. Im Zivilrecht ist es eine ganz schwierige Sache, weil da muss schon erst mal klar werden, was vorher schon alles passiert ist, um den Anspruch durchzusetzen. Und v.a. was das mit deiner "Insolvenz" auf sich hat, also ob diese amtlich ist.

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SaVer79  07.03.2024, 13:09
@Sozlmate

Dann ist es Schmerzensgeld und hat nichts mit einer Strafe zu tun

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BBasti89M  07.03.2024, 13:09
@Sozlmate

Es wäre wichtig zu wissen, ob du damals denen gegenüber irgendetwas anerkannt hast, oder ob ein Brief vom Gericht kam, dem du nicht widersprochen hast.

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