Anzeige wegen Behauptung Nacktbilder zu besitzen?
Hallo, ich habe vor kurzem behauptet ein anstößiges Bild von jemanden in der selben Klasse zu haben. Derjenige, dem ich das erzählt habe hat es ihr gesteckt. In Wirklichkeit besitze ich gar keine Bilder. Kann sie mich deswegen anzeigen? Ist doch eigentlich nur eine Lüge gewesen...
5 Antworten
Eher nicht.
Höchstens wegen übler Nachrede oder ähnlichem, da du ihr ja unterstellt hast, etwas getan zu haben (Nacktbild), das ihr Ansehen in der Öffentlichkeit herabsetzt.
Mach dir keine Gedanken, weiß ja nicht wie alt Du bist aber da wird garantiert nichts passieren ^^
1. Das ist unfassbar asozial
2. Wenn dann wegen übler nachrede aber ich denke das fällt nicht darunter
beweise Deine Unschuld erstmal:)
Das Mädchen weiß es selber, dass keine von ihr existieren. Der Junge, dem ich das erzählt habe hat das selbst nicht für voll genommen und gesagt er hätte gerne welche von meiner Mutter
Er muss nicht seine Unschuld beweisen. Man müsste ihm seine Schuld beweisen.
Nein 😅
Wie soll die dich denn Anzeigen ohne Beweise? Du könntest allerhöchstens ne Hausdurchsuchung bekommen. Ich glaube nciht mal dafür reicht es
Das ist gerade der Punkt. Bei Verleumdung, strafbar gemäß § 187 StGB, handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber Dritten, mit dem sicheren Wissen, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist. Die Unwahrheit ist damit Teil des Tatbestandmerkmals. Im Gegensatz dazu wäre z.B. bei der üblen Nachrede es egal, ob die behauptete ehrverletzende Tatsache wahr oder unwahr ist.
Verleumdung trifft es eher. Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl dieser weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.
Alles Weitere findest du unter § 187 im Strafgesetzbuch.